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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2015Schwerpunktbereich

Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz

Die Klausur behandelt Fragen des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Überwachung privater Kommunikation durch ausländische Geheimdienste. Im Zentrum steht ein Fall, in dem ein Strafverteidiger befürchtet, gemeinsam mit seinen Mandanten von einem ausländischen Dienst abgehört zu werden, und die rechtliche Prüfung nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgenommen wird.

Nils Börnsen· JURA 2015, 1326
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?

Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.

David Jungbluth· JURA 2015, 1242
VerfassungsbeschwerdeStrukturprinzip RechtsstaatLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ponykauf mit Hindernissen

Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Susen Bielesch, Normen Hörnig· JURA 2015, 1211
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Das EU-Missbrauchsverbot

Die Klausur behandelt das EU-Missbrauchsverbot anhand aktueller Konstellationen aus dem Bereich der neuen Medien, insbesondere am Beispiel von Amazon und Microsoft. Es werden relevante Aspekte wie die Abgrenzung zum Kartellverbot, die Definition und Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung sowie die Erzwingung unangemessener Bedingungen nach Art. 102 AEUV praxisnah diskutiert. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die typische Argumentation innerhalb des AEUV stehen im Mittelpunkt.

Walter Frenz· JURA 2015, 1206
Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsGrundfreiheiten: Überblick+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelkauf mit Schwierigkeiten

Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.

David Neuwirth· JURA 2015, 1102
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Klausur im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht

Die Klausur enthält drei Aufgaben zum Einkommen- und Bilanzsteuerrecht. Schwerpunkt sind die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (u.a. Umzugskosten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen), die vereinfachte Gewinnermittlung bei freiberuflicher Tätigkeit sowie die teilentgeltliche Übertragung von Grund und Boden innerhalb einer gewerblichen Mitunternehmerschaft. Die Aufgaben sind als Sachverhalte zum Selbstlösen formuliert.

Benjamin Straßburger· JURA 2015, 1072
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 20151. Staatsexamen

Examensprobleme zum Erbrecht

Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.

Hilmar Odemer· JURA 2015, 981
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Erstattung von Aus- und Einbaukosten bei Mängeln der Kaufsache – auch jenseits des Verbrauchsgüterkaufs?

Im Mittelpunkt dieses Falles steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer bei Lieferung mangelhafter Kaufsachen vom Verkäufer Ersatz für Aus- und Einbaukosten verlangen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Übertragbarkeit der durch den EuGH und BGH entwickelten Rechtsprechung zum Verbrauchsgüterkauf auf unternehmensbezogene Kaufverträge sowie auf dem Vertretenmüssen bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Nacherfüllung.

Sach- und RechtsmängelNacherfüllung Minderung & Schadensersatz+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.

Maximilian Dombert· JURA 2015, 938
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Probleme mit dem Ex-Prokuristen

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Turbulenzen für die Teilchenforschung«

Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.

Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Gesetzgebungskompetenzen+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Strike and spare«

Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.

Matthias Fevers· JURA 2015, 729
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?

In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.

Christopher Schmidt· JURA 2015, 741
GrundlagenWahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+4 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Abschlussklausur Wirtschaftsrecht

Die Klausur behandelt komplexe Fragestellungen aus dem Konzern- und Mitbestimmungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen einer AG und einer GmbH. Weiterhin wird die rechtliche Bedeutung börsenrelevanter Informationen im Zusammenhang mit dem Transfer eines Fußballspielers sowie die kapitalmarktrechtlichen Implikationen beleuchtet. Es werden klassische Streitstände im Gesellschaftsrecht aufgegriffen und um weniger prominente Problemkreise ergänzt.

Dr. Jan-Erik Schirmer· JURA 2015, 710
Gesellschaft mit beschränkter HaftungAktiengesellschaftAbgrenzung Körperschaften & Personengesellschaften
JURA 2015Fortgeschrittene

»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.

Anna Sophie Poschenrieder· JURA 2015, 638
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+1 weitere
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