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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen

Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2014, 192
Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

In der Klausur 'Der Berg ruft' werden klassische strafrechtliche Problembereiche der Notwehr und des Aggressivnotstands behandelt. Im Fokus stehen die Rechtfertigungsgründe beim gewaltsamen Eindringen in eine Schutzhütte, der Schusswaffeneinsatz zur Wiedererlangung einer Marienfigur sowie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und fahrlässigem Handeln. Es müssen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von B und S nach StGB geprüft werden.

RechtfertigungsgründeNötigung, § 240 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Geld oder Liebe – eine Frage der Auslegung

Die deutsche Studentin S beantragt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ausbildungsförderung nach § 6 BAföG für ihr Studium in Frankreich, nachdem sie mit ihrem französischen Ehemann dorthin gezogen ist. Ihr Antrag wird mit Verweis auf fehlende besondere Umstände sowie wirtschaftliche und familiäre Zumutbarkeit abgelehnt. S legt Widerspruch ein, erhält einen erneuten ablehnenden Bescheid und erwägt über ihren Anwalt Klage gegen die Behörde. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Grundfreiheiten und Fristenproblematiken im Verwaltungsverfahren.

Richard Yamato, Pascal Klein· ZJS 2014, 186
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne

Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die gelbe Feinstaubplakette

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil, bei dem die gelbe Feinstaubplakette für den Käufer entscheidend ist. Im Mittelpunkt stehen die Definition und Prüfung eines Sachmangels, der Rücktritt vom Vertrag und der Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkauf. Die Abwandlung thematisiert Schadensersatzansprüche wegen falscher Angaben des Verkäufers.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Benjamin Wagner· JA 2014, 94· 90 Min
Rücktritt RücktrittVerbrauchsgüterkauf+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken

Eine französische Aktiengesellschaft (MPTLM S.A.) möchte eine Apotheke in Deutschland übernehmen und beantragt hierfür die notwendige Betriebserlaubnis. Das zuständige Landesamt gewährt die Genehmigung, obwohl das sogenannte Fremdbesitzverbot aus dem Apothekengesetz eigentlich verhindert, dass Nicht-Apotheker Eigentümer oder Betreiber einer Apotheke werden. Dagegen klagen lokale Apotheker und die Landesapothekerkammer auf dem Verwaltungsrechtsweg, da sie eine Ungleichbehandlung und Gefährdung der Arzneimittelversorgung sehen. Im Zentrum stehen verfassungs- sowie unionsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und seiner Vereinbarkeit mit den EU-Grundfreiheiten, die im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sind.

Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: Gut gesichert?

Der Fall befasst sich mit der Konkurrenz von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Onlinehandels für Kletterzubehör. Heinrich Höhenflug nimmt für den Geschäftsaufbau ein Bankdarlehen bei der B-Bank auf und vereinbart zur Absicherung des Kredits eine Globalzession zugunsten der Bank. Gleichzeitig bezieht er Waren vom Hersteller Leguan Sport unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Nach Verkauf der Waren und Zahlung der Kunden auf das Bankkonto bedient sich die Bank am Guthaben, ohne dass die Verbindlichkeiten gegenüber Leguan Sport vollständig beglichen sind. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Reichweite konkurrierender Sicherungsabreden sowie etwaige Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers gegen die Bank.

Peer Hennig· ZJS 2014, 165
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2014Examensklausur1. Staatsexamen

Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub

Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Sie umfasst unter anderem Aspekte der Stellvertretung, des In-Sich-Geschäfts, des gutgläubigen Erwerbs, der Sachmangelhaftung sowie der Aufrechnung. Zudem sind prozessuale Fragen wie Zustellung und Präklusion im Berufungsverfahren relevant.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 48· 300 Min
StellvertretungKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Der uneinsichtige Apotheker

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines behördlichen Verbots gegenüber einem Apotheker geprüft, apothekenpflichtige Arzneimittel in Selbstbedienung anzubieten und zu lagern. Im Fokus stehen verwaltungsprozessuale Fragen, das Grundrecht der Berufsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz sowie die einschlägigen Regelungen des Apothekenrechts, insbesondere § 17 III ApoBetrO. Es wird zudem die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung thematisiert.

Dr. Nils Schaks· JA 2014, 40· 300 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin

Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.

Dr. Holger Kremser· ZJS 2014, 74
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen

Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.

Gabriele Buchholtz· ZJS 2014, 65
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Es kann der Brävste nicht in Frieden leben …“

Der Eigentümer K eines Wohnhausgrundstücks wendet sich gegen die Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines geplanten Wohnheims für geronto-psychiatrische Bewohner auf dem angrenzenden Grundstück der B. K befürchtet negative Auswirkungen wie nächtliche Ruhestörungen und sieht Abstandsregelungen verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Nachbar-Anfechtungsklage gegen die behördliche Feststellung. Zu prüfen sind insbesondere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Gebietsschutz und Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich sowie Abstandsflächen und das Verhältnis der geplanten Nutzung zum bestehenden Wohngebiet.

Michaela Tauschek· ZJS 2014, 55
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger

Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 48
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug

Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.

Dr. Markus Lamberz· JA 2014, 18· 240 Min
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Geistiges Eigentum und Kartellrecht: Übungsfall: Patentkriege und der FRAND-Einwand

Der Fall beschäftigt sich mit dem Zusammenspiel von Geistigem Eigentum – insbesondere Patentrecht – und dem Kartellrecht am Beispiel von 'Patentkriegen' und dem sogenannten FRAND-Einwand. Im Fokus dürfte die Durchsetzung von Patentansprüchen im Lichte kartellrechtlicher Schranken sowie die Verpflichtung zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Lizenzbedingungen stehen.

JURA 2014Fortgeschrittene

»Die Vergänglichkeit des Seins«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 1292
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der enttäuschte Parteispender

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.

Markus Johannes Huber· JURA 2014, 1282
Grundlagen der GesetzgebungPolitische Parteien+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der vorschnelle Falschparker

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.

Johanna Büstgens, Sarah Nietner· JURA 2014, 1275
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+4 weitere
JURA 2014Anfänger:innen

Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«

Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.

Nikolaus Bosch· JURA 2014, 1237
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mahnende Besen kehren aus

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.

Karoline Büchler, Nils Grosche· JURA 2014, 1163
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
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