Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur behandelt die Revision eines Nebenklägers nach einer Verurteilung wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte liegen auf prozessualen Fragen wie der Zulässigkeit und Bedeutung der Revision, der Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Rolle und den Rechten des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf den Schlussvortrag. Zudem werden relevante Strafnormen zu Brandstiftungsdelikten thematisiert.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der Frage, ob die Bundesregierung ihre Informationspflichten gegenüber dem Bundestag im Rahmen der Beratungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verletzt hat. Die F-Fraktion des Bundestages rügt die spärliche und verspätete Unterrichtung des Parlaments, insbesondere im Vergleich zu den Medien, und macht umfassende Informationsrechte geltend. Der Fall thematisiert die parlamentarische Mitwirkung, Demokratieprinzip und das Verhältnis von Bundesregierung und Bundestag im Kontext europäischer Integrationsprozesse.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Betrugshandlungen mittels eines Telefontricks, bei dem der Täter ein Gewinnspiel vortäuscht und Zahlungen erschleicht. In einem zweiten Teil wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines eingeschalteten Rechtsanwalts geprüft, der durch Mahnschreiben und Drohungen versucht, unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB, dem Reisevertragsrecht und dem Familienrecht. Gegenstand sind u.a. Rückzahlungsansprüche bei fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche des Ehepartners gegen ehebrecherischen Verkehr in der Ehewohnung, Erstattungsansprüche nach einer Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie Ansprüche aus Reisemängeln. Die Klausur entstand im universitären Kontext und weist einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf.
Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit über einen Mops-Welpen. Die Käuferin behauptet Mängel am Hund (genetische Hautkrankheit, fehlerhafte Ringelung der Rute) und fordert Rückgabe und Rückzahlung des Kaufpreises. Die Verkäuferin wehrt sich und verweist auf die angebliche Gesundheit des Hundes, die fehlende Zuchtabsicht beim Kauf sowie auf die lange Zeit seit Vertragsschluss. Weitere Themen sind Verjährung und die Unternehmereigenschaft der Hobby-Züchterin.
Die 'durchgeknallte Frau'
Im Fall wird die Politikerin P von einem Journalisten in einer Boulevard-Kolumne in ehrverletzender Weise als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet. Nachdem eine zivilrechtliche Unterlassungsklage scheitert, steht die Frage im Raum, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen die letztinstanzliche Ablehnung Erfolg haben könnte. Der Schwerpunkt liegt auf der Kollision zwischen Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit mit Blick auf mittelbare Drittwirkung und praktische Konkordanz.
Das Ende einer Karriere
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Chefarztes (C), der im Zusammenhang mit Bestechungsdelikten, Verstößen beim medizinischen Vorgehen und Körperverletzungshandlungen steht. Thematische Schwerpunkte sind Bestechlichkeit, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Tötung durch Unterlassen, der Wechsel von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie der Rücktritt vom Versuch. Es werden komplexe medizinische, strafrechtliche und prozessuale Fragen zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie zur Garantenstellung des Arztes aufgeworfen.
(K)ein Dieb
Ein Jurastudent vergisst im Kaufhaus, ein Getränk zu bezahlen, verlässt das Geschäft mit der Flasche in der Hand und erkennt erst später die Möglichkeit des Diebstahls. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, die Frage des Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden sowie die Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich der Student nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
In dieser Übungsklausur wird die Rückforderung von Kosten für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende behandelt, insbesondere bei Verwendung einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel, die nachträglich nach BGH-Rechtsprechung unwirksam ist. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob und wie Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter im Fall einer expliziten Auskunft des Vermieters bestehen.
Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?
Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.
Casus belli
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Platzverweises bei einer Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag nach Polizei- und Ordnungsrecht sowie die verwaltungsgerichtliche Klage hiergegen. Nebenfragen betreffen die Sicherstellung eines Protesttransparents und Lautsprechereinsatz auf einer Versammlung mit Blick auf den Schutzbereich des Art. 8 GG. Es sind Fragen des Versammlungsrechts, der Eingriffsermächtigungen nach Polizeirecht sowie prozessuale Aspekte im Verwaltungsstreitverfahren zu prüfen.
Totalschaden mit Sonnenschein
Die Klausur 'Totalschaden mit Sonnenschein' thematisiert die Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Europarecht anhand eines Sachverhalts über einen deutschen Kfz-Mechaniker, der in Portugal arbeiten möchte. Der Schwerpunkt liegt auf der Vereinbarkeit der nationalen Eintragungsvoraussetzungen mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie dem Vorabentscheidungsverfahren. Zusätzlich werden grundlegende Begriffe und das Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht abgefragt.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Übungsfall: Lady Macbeth
Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.
Liebe mit Hindernissen
In dem Fall begeht Frida nach einem Beratungsgespräch bei ihrem Gynäkologen einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden, nachdem dieser ihr hierzu Informationen vermittelt. Ihr Ex-Freund Heinrich belästigt sie nach der Trennung, bringt ein Graffiti an ihrem Haus an, kontaktiert sie mehrmals gegen ihren Willen, lauert ihr mit einer Pistole auf und tötet sie unbeabsichtigt. Zudem beleidigt er einen Professor im Internet. Es sind verschiedene strafrechtliche Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle
Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Gefahr für Juri und Justel
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, der mit einer (tatsächlich ungeladenen) Pistole unter Einsatz von Drohungen Tiere aus dem Zoo entwendet. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage nach dem Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Untauglichkeit des Tatmittels. Es ist ausschließlich die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
Heiße Heimkinoanlage
Der Fall behandelt zum einen kaufrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelhafter Heimkinoanlage, insbesondere ob M als Ehegatte Schadensersatz statt der Leistung vom Verkäufer verlangen kann. Zum anderen geht es um die Frage, ob M nach dem Weiterverkauf an einen Dritten (H) ohne Zustimmung der Ehefrau F zur Übergabe und Übereignung berechtigt ist, was die familienrechtliche Verfügungsbefugnis über Haushaltsgegenstände betrifft.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Die Klausur behandelt ein ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten mit strafbarem Inhalt im öffentlichen Raum durch das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Schwerpunkte sind die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, der sofortigen Vollziehung, der Vereinbarkeit mit Grundrechten sowie der Widerspruchsbescheid. Es geht insbesondere um den Schutz der öffentlichen Ordnung und die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und öffentlichem Interesse.