Klausuren
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Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung
Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.
Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung
Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem Assessorexamen soll geprüft werden, ob gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster fristgerecht und erfolgversprechend Berufung eingelegt werden kann. Im Zentrum stehen dabei Fragen zur wirksamen Zustellung an den Anwalt bei Berufungseinlegung, Lauf der Berufungsfrist sowie die Rechtslage bezüglich eines behaupteten Sachmangels im Zusammenhang mit der Beschaffenheit eines verkauften Pferdes.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Der NLW als Partei der niederländischen Minderheit nimmt an der Sitzverteilung des Landtags von X trotz Unterschreitens der 5%-Sperrklausel teil. Nach Einsprüchen zur Wahl wird die Teilnahme juristisch angegriffen, insbesondere hinsichtlich vermeintlicher Privilegierung und Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit. Die Klausur prüft sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Landtagsbeschluss.
Die dritte Startbahn
In der Klausur ‚Die dritte Startbahn‘ wird die Verfassungsmäßigkeit eines planfestgestellten Infrastrukturprojekts geprüft, bei dem ein Dorf für eine neue Start- und Landebahn weichen soll. Eigentümer wehren sich insbesondere gegen die Enteignung und Umsiedlung und erheben Verfassungsbeschwerde, wobei zentrale Grundrechtsfragen im Kontext des Luftverkehrsgesetzes und landesrechtlicher Enteignungsnormen aufgeworfen werden.
Der arglistige Ehemann
In dieser Übungsklausur geht es um den Kauf eines Campingplatzes, dessen Mobilheime baurechtlich nicht genehmigt sind. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers A gegen die Verkäuferin F und deren Ehemann M wegen fehlender Genehmigungen, insbesondere im Hinblick auf Anfechtung, Gewährleistung, Schadensersatz und mögliche Haftung aus c.i.c.
Der Deal mit dem Parkplatz
Bei dieser Übungsklausur handelt es sich um eine Strafrechts-Revisionsklausur zum Thema Verständigung („Deal“) im Strafprozess. Es wird die Wirksamkeit einer gerichtlichen Absprache im Strafprozess und deren prozessuale Kontrolle im Revisionsverfahren behandelt, mit dem Fokus auf Sachrüge und Verfahrensrüge.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Das Land Baden-Württemberg richtet zur Unterbringung von Flüchtlingen eine neue Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in einem ehemaligen Kreiswehrersatzamt in Heidelberg ein, ohne hierfür eine Baugenehmigung einzuholen. Die Eigentümerin eines benachbarten Wohnhauses fühlt sich durch Lärmimmissionen beeinträchtigt und verlangt vom Oberbürgermeister Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung. Es sind verschiedene verwaltungsprozessuale, baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und polizeirechtliche Fragen zu klären.
Die manipulierte Spende
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Transplantationsmediziners, der Krankenakten manipuliert, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Lebertransplantation nach vorne zu bringen. Aufgrund seiner Manipulation erhält der Patient das Organ, während ein anderer Patient, der dadurch verdrängt wird, verstirbt. Zu prüfen ist insbesondere eine Strafbarkeit nach dem StGB.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und vertretungsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, bei der es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Manipulationen in der Geschäftsführung kommt. Zu klären sind u.a. die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften bei zweifelhafter Vertretungsmacht, die Anfechtbarkeit gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die formelle Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Zentral sind die Auswirkungen von Registereintragungen, Prokura, Einziehung von Geschäftsanteilen und der Anspruch Dritter gegen die Gesellschaft.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich einer Schiffsfondsbeteiligung. Es wird die Haftung des Anlageberaters wegen unterlassener Risikoaufklärung thematisiert, zudem spielt die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Kläger eine Rolle. Im prozessualen Teil steht die Überleitung vom Mahnbescheid ins streitige Verfahren und die zugehörige Anspruchsbegründung im Mittelpunkt.
Eltern vs. Grundschule
S, ein Schüler der 4. Grundschulklasse, erhält wegen nicht ausreichender Mathematik-Note keine Empfehlung für das Gymnasium, sondern für die Oberschule. Die Eltern halten das für grundrechtswidrig und fechten die Entscheidung an, da in anderen Bundesländern das Elternwahlrecht gilt. Sie wenden sich nach erfolglosem Widerspruch an einen Verwaltungsrechtler, um den Übertritt zum Gymnasium durchzusetzen.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
Der Fall thematisiert zum einen das sogenannte 'Autosurfen' und die daraus resultierenden Körperverletzungsfolgen, zum anderen eine provozierte Nothilfesituation mit gezielt herbeigeführter Eskalation und Angriff. Schwerpunktmäßig werden Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und die Grenzen von Rechtfertigungsgründen (insbesondere Absichtsprovokation im Rahmen der Nothilfe) behandelt.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Die Klausur behandelt einen Fall um einen bewaffneten Hobbyjäger, der einen jugendlichen Einbrecher erschießt, nachdem dieser ihn verletzt und bestohlen hat. Im Zentrum stehen die rechtlichen Probleme von Tötungsdelikten, Notwehr und Notwehrexzess sowie die Strafbarkeit von Teilnehmern im Hinblick auf ein anschließendes unterlassenes Hilfeleisten. Auch die Altersproblematik des jugendlichen Täters wird relevant.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt den Herausgabeanspruch eines möglichen Erben gegenüber einem gutgläubigen Erwerber nach Verkauf des Nachlassgrundstücks und befasst sich zudem mit erbrechtlichen Beratungsmöglichkeiten in einer Patchwork-Familiensituation. Es werden Probleme rund um den Erbschein, die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsgestaltung erörtert.
Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?
Im Sachverhalt geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrsteuer nach dem Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG). Ein Luftverkehrsunternehmen klagt gegen die Erhebung der Steuer und rügt unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie die Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Das Finanzgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz vor.
Der kamerascheue Demonstrant
Bei der Klausur handelt es sich um einen Fall aus dem Verwaltungsprozess- und Versammlungsrecht, der sich mit dem vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 I VwGO sowie dem Umfang polizeilicher Überwachungsmaßnahmen im Versammlungsrecht befasst. Ein Demonstrant sieht sich durch das Vorhalten einer Mastkamera am Versammlungsort in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und möchte gegen die geplante polizeiliche Praxis vorgehen. Die Bearbeitung umfasst die Prüfung des Rechtschutzes und der Zulässigkeit sowie Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Kontext einer bevorstehenden Versammlung.
Thorsten auf Abwegen
In der Klausur 'Thorsten auf Abwegen' begeht T mehrere Straftaten, darunter einen Trickdiebstahl in einem Juweliergeschäft, eine gefährliche Annäherung an seinen ehemaligen Chef mit Todesfolge sowie eine schwere Körperverletzung an seiner Ehefrau. Es sind verschiedene Delikte des StGB zu prüfen, wobei die Zurechnung der Todesfolge und die Einordnung der einzelnen Tathandlungen im Fokus stehen.
Streit um den Biergarten
Ein Gastronom errichtet als Untermieter unter Zustimmung des Grundstückseigentümers verschiedene Baulichkeiten auf einem gepachteten Grundstück, gerät aber nach Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Hauptmieter in Besitzstreitigkeiten. Nach Beendigung beider Mietverhältnisse verlangt der Untermieter vom Grundstückseigentümer Ersatz für seine Aufwendungen und die Verbesserung des Grundstücks. Die Klausur prüft Ansprüche auf Verwendungsersatz und bereicherungsrechtlichen Ausgleich, insbesondere im Kontext des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der bereicherungsrechtlichen Abwicklung im Drei-Personen-Verhältnis.
Ärger beim Pferdekauf
Im Fall geht es um zwei Pferdekäufe: Die Käuferin erleidet gesundheitliche Probleme mit beiden Pferden, obwohl jeweils Ankaufsuntersuchungen durch Tierärzte durchgeführt wurden. Streitgegenstand sind insbesondere die Rechte und Ansprüche wegen Sachmängeln, die Haftung der Tierärzte und ein möglicher Gesamtschuldnerausgleich zwischen Verkäuferin und Tierarzt sowie die Frage eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Immun gegen Durchsuchungen?
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten sowie die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten im Bundestag. Im Mittelpunkt stehen das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die Frage, ob Generalklauseln oder Einzelgenehmigungen zur Immunitätsaufhebung ausreichend sind.
Die nackte Oberbürgermeisterin
Im Fall klagt die Oberbürgermeisterin O auf Unterlassung der Verbreitung eines satirischen Gemäldes, das sie nackt darstellt und im Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke von einer Künstlerin als Protest veröffentlicht wurde. Im Zentrum steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und der Kunstfreiheit der Künstlerin. Zu prüfen ist, ob das gerichtliche Verbot der Veröffentlichung die Kunstfreiheit der Künstlerin aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verletzt.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.
Die Zeiten ändern sich
Die Klausur behandelt Ansprüche von Arbeitnehmern einer Spedition auf Teilzeit, Urlaub und die Folgen der Elternzeit sowie Urlaubsabgeltung. Im Mittelpunkt stehen das Wechselverhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsansprüche bei Beschäftigungsänderungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Diskriminierungsverbote. Die Bearbeitung umfasst die Prüfung der Ansprüche von vier Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber nach deutschem und europäischem Recht.