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Klausuren

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JA 2015Fortgeschrittene

Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung

Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.

Tischer· JA 2015, 862
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung

Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem Assessorexamen soll geprüft werden, ob gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster fristgerecht und erfolgversprechend Berufung eingelegt werden kann. Im Zentrum stehen dabei Fragen zur wirksamen Zustellung an den Anwalt bei Berufungseinlegung, Lauf der Berufungsfrist sowie die Rechtslage bezüglich eines behaupteten Sachmangels im Zusammenhang mit der Beschaffenheit eines verkauften Pferdes.

Hannah Deimer· JA 2015, 851· 60 Min
BerufungSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Der NLW als Partei der niederländischen Minderheit nimmt an der Sitzverteilung des Landtags von X trotz Unterschreitens der 5%-Sperrklausel teil. Nach Einsprüchen zur Wahl wird die Teilnahme juristisch angegriffen, insbesondere hinsichtlich vermeintlicher Privilegierung und Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit. Die Klausur prüft sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Landtagsbeschluss.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

In der Klausur ‚Die dritte Startbahn‘ wird die Verfassungsmäßigkeit eines planfestgestellten Infrastrukturprojekts geprüft, bei dem ein Dorf für eine neue Start- und Landebahn weichen soll. Eigentümer wehren sich insbesondere gegen die Enteignung und Umsiedlung und erheben Verfassungsbeschwerde, wobei zentrale Grundrechtsfragen im Kontext des Luftverkehrsgesetzes und landesrechtlicher Enteignungsnormen aufgeworfen werden.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der arglistige Ehemann

In dieser Übungsklausur geht es um den Kauf eines Campingplatzes, dessen Mobilheime baurechtlich nicht genehmigt sind. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers A gegen die Verkäuferin F und deren Ehemann M wegen fehlender Genehmigungen, insbesondere im Hinblick auf Anfechtung, Gewährleistung, Schadensersatz und mögliche Haftung aus c.i.c.

Prof. Dr. Eva Feldmann· JA 2015, 809· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

Bei dieser Übungsklausur handelt es sich um eine Strafrechts-Revisionsklausur zum Thema Verständigung („Deal“) im Strafprozess. Es wird die Wirksamkeit einer gerichtlichen Absprache im Strafprozess und deren prozessuale Kontrolle im Revisionsverfahren behandelt, mit dem Fokus auf Sachrüge und Verfahrensrüge.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeZweckmäßigkeit+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Das Land Baden-Württemberg richtet zur Unterbringung von Flüchtlingen eine neue Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in einem ehemaligen Kreiswehrersatzamt in Heidelberg ein, ohne hierfür eine Baugenehmigung einzuholen. Die Eigentümerin eines benachbarten Wohnhauses fühlt sich durch Lärmimmissionen beeinträchtigt und verlangt vom Oberbürgermeister Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung. Es sind verschiedene verwaltungsprozessuale, baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und polizeirechtliche Fragen zu klären.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Transplantationsmediziners, der Krankenakten manipuliert, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Lebertransplantation nach vorne zu bringen. Aufgrund seiner Manipulation erhält der Patient das Organ, während ein anderer Patient, der dadurch verdrängt wird, verstirbt. Zu prüfen ist insbesondere eine Strafbarkeit nach dem StGB.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und TeilnahmeKausalität+3 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVersuch und RücktrittSubjektiver Tatbestand+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der eigenwillige Gesellschafter

Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und vertretungsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, bei der es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Manipulationen in der Geschäftsführung kommt. Zu klären sind u.a. die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften bei zweifelhafter Vertretungsmacht, die Anfechtbarkeit gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die formelle Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Zentral sind die Auswirkungen von Registereintragungen, Prokura, Einziehung von Geschäftsanteilen und der Anspruch Dritter gegen die Gesellschaft.

Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller· JA 2015, 740· 300 Min
StellvertretungAngebot und AnnahmeGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich einer Schiffsfondsbeteiligung. Es wird die Haftung des Anlageberaters wegen unterlassener Risikoaufklärung thematisiert, zudem spielt die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Kläger eine Rolle. Im prozessualen Teil steht die Überleitung vom Mahnbescheid ins streitige Verfahren und die zugehörige Anspruchsbegründung im Mittelpunkt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

S, ein Schüler der 4. Grundschulklasse, erhält wegen nicht ausreichender Mathematik-Note keine Empfehlung für das Gymnasium, sondern für die Oberschule. Die Eltern halten das für grundrechtswidrig und fechten die Entscheidung an, da in anderen Bundesländern das Elternwahlrecht gilt. Sie wenden sich nach erfolglosem Widerspruch an einen Verwaltungsrechtler, um den Übertritt zum Gymnasium durchzusetzen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Der Fall thematisiert zum einen das sogenannte 'Autosurfen' und die daraus resultierenden Körperverletzungsfolgen, zum anderen eine provozierte Nothilfesituation mit gezielt herbeigeführter Eskalation und Angriff. Schwerpunktmäßig werden Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und die Grenzen von Rechtfertigungsgründen (insbesondere Absichtsprovokation im Rahmen der Nothilfe) behandelt.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall um einen bewaffneten Hobbyjäger, der einen jugendlichen Einbrecher erschießt, nachdem dieser ihn verletzt und bestohlen hat. Im Zentrum stehen die rechtlichen Probleme von Tötungsdelikten, Notwehr und Notwehrexzess sowie die Strafbarkeit von Teilnehmern im Hinblick auf ein anschließendes unterlassenes Hilfeleisten. Auch die Altersproblematik des jugendlichen Täters wird relevant.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Die Klausur behandelt den Herausgabeanspruch eines möglichen Erben gegenüber einem gutgläubigen Erwerber nach Verkauf des Nachlassgrundstücks und befasst sich zudem mit erbrechtlichen Beratungsmöglichkeiten in einer Patchwork-Familiensituation. Es werden Probleme rund um den Erbschein, die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsgestaltung erörtert.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

Im Sachverhalt geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrsteuer nach dem Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG). Ein Luftverkehrsunternehmen klagt gegen die Erhebung der Steuer und rügt unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie die Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Das Finanzgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz vor.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Konkrete NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Bei der Klausur handelt es sich um einen Fall aus dem Verwaltungsprozess- und Versammlungsrecht, der sich mit dem vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 I VwGO sowie dem Umfang polizeilicher Überwachungsmaßnahmen im Versammlungsrecht befasst. Ein Demonstrant sieht sich durch das Vorhalten einer Mastkamera am Versammlungsort in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und möchte gegen die geplante polizeiliche Praxis vorgehen. Die Bearbeitung umfasst die Prüfung des Rechtschutzes und der Zulässigkeit sowie Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Kontext einer bevorstehenden Versammlung.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

In der Klausur 'Thorsten auf Abwegen' begeht T mehrere Straftaten, darunter einen Trickdiebstahl in einem Juweliergeschäft, eine gefährliche Annäherung an seinen ehemaligen Chef mit Todesfolge sowie eine schwere Körperverletzung an seiner Ehefrau. Es sind verschiedene Delikte des StGB zu prüfen, wobei die Zurechnung der Todesfolge und die Einordnung der einzelnen Tathandlungen im Fokus stehen.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Ein Gastronom errichtet als Untermieter unter Zustimmung des Grundstückseigentümers verschiedene Baulichkeiten auf einem gepachteten Grundstück, gerät aber nach Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Hauptmieter in Besitzstreitigkeiten. Nach Beendigung beider Mietverhältnisse verlangt der Untermieter vom Grundstückseigentümer Ersatz für seine Aufwendungen und die Verbesserung des Grundstücks. Die Klausur prüft Ansprüche auf Verwendungsersatz und bereicherungsrechtlichen Ausgleich, insbesondere im Kontext des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der bereicherungsrechtlichen Abwicklung im Drei-Personen-Verhältnis.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Die LeistungskondiktionVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Im Fall geht es um zwei Pferdekäufe: Die Käuferin erleidet gesundheitliche Probleme mit beiden Pferden, obwohl jeweils Ankaufsuntersuchungen durch Tierärzte durchgeführt wurden. Streitgegenstand sind insbesondere die Rechte und Ansprüche wegen Sachmängeln, die Haftung der Tierärzte und ein möglicher Gesamtschuldnerausgleich zwischen Verkäuferin und Tierarzt sowie die Frage eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min
Sach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten sowie die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten im Bundestag. Im Mittelpunkt stehen das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die Frage, ob Generalklauseln oder Einzelgenehmigungen zur Immunitätsaufhebung ausreichend sind.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+2 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

Im Fall klagt die Oberbürgermeisterin O auf Unterlassung der Verbreitung eines satirischen Gemäldes, das sie nackt darstellt und im Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke von einer Künstlerin als Protest veröffentlicht wurde. Im Zentrum steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und der Kunstfreiheit der Künstlerin. Zu prüfen ist, ob das gerichtliche Verbot der Veröffentlichung die Kunstfreiheit der Künstlerin aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verletzt.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt Ansprüche von Arbeitnehmern einer Spedition auf Teilzeit, Urlaub und die Folgen der Elternzeit sowie Urlaubsabgeltung. Im Mittelpunkt stehen das Wechselverhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsansprüche bei Beschäftigungsänderungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Diskriminierungsverbote. Die Bearbeitung umfasst die Prüfung der Ansprüche von vier Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber nach deutschem und europäischem Recht.

Dr. Clemens Latzel, Philipp Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags
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