Andreas Funke ist ein deutscher Jurist und Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Geboren 1972, lehrt und forscht er als Hochschullehrer im Bereich der Rechtswissenschaften. Seine akademische Laufbahn ist durch seine Tätigkeit an der Friedrich-Alexander-Universität geprägt.
Klausuren
1 KlausurSubventioniertes Freibad
Im Fall geht es um die Rücknahme einer bereits bewilligten Zuwendung für die Modernisierung eines Freibades, nachdem ein fördersonderungswidriger vorzeitiger Maßnahmebeginn behauptet wird. Zentral sind die Voraussetzungen und die Ermessensausübung bei der Rücknahme eines rechtswidrig gewährten Zuwendungsbescheids nach Art. 48 BayVwVfG sowie die Frage, inwiefern die Verwaltung an Verwaltungsvorschriften und ihre eigene Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG, Selbstbindung) gebunden ist. Materiell relevant sind außerdem Fragen der Wirksamkeit kommunaler Rechtsgeschäfte und die Rolle von Formfehlern.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Andreas Funke prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×) und Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×).