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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur behandelt das Vorgehen der Eltern gegen eine schulische Entscheidung, durch welche ihrem Sohn die gymnasiale Empfehlung verweigert wurde. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung eines Schulplatzes am Gymnasium, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie einschlägige Grundrechte der Eltern und des Schülers. Der Sachverhalt legt einen Fokus auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Einbrecher von dem Hauseigentümer mit einer Schusswaffe getötet wird. Im Mittelpunkt stehen Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und deren Überschreitung (Notwehrexzess) sowie die Strafbarkeit des Teilnehmers bei unterlassener Hilfeleistung nach schwerer Verletzung. Die rechtliche Beurteilung adressiert insbesondere die Grenzen der Notwehr in einer Haussituation ('castle doctrine') sowie die Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche Probleme rund um Erbschein, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsauslegung. Es wird die Herausgabe eines Grundstücks nach Eigentumsumschreibung und die Reichweite eines (möglichen) Testaments geklärt. Zudem wird ausführlich beraten, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei patchworkartigen Familienverhältnissen zu empfehlen sind.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche Erbfolge§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

In dieser Examensklausur wird die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Normenkontrolle, Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie den Gleichheitssatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Die Vorlage des Finanzgerichts zum Bundesverfassungsgericht erfolgt wegen Zweifel an der Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuer mit dem Grundgesetz.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Konkrete NormenkontrolleDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des T: einen Diebstahl beim Juwelier unter Verwendung von List, eine gefährliche Aktion mit tödlichem Ausgang gegenüber seinem ehemaligen Chef (Fahrzeugvorfall) sowie eine schwere Gewalttat gegen seine Ehefrau durch das Abschneiden eines Fingers. Die Studierenden sollen die Strafbarkeit des T nach dem StGB umfassend prüfen.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Die Klausur thematisiert die Ansprüche eines Untermieters gegen den Grundstückseigentümer auf Verwendungsersatz bzw. Entschädigung für auf dem Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Ende von Unter- und Hauptmietverhältnis. Im Mittelpunkt stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung insbesondere im Drei-Personen-Verhältnis sowie § 951 Abs. 1 BGB.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Beendigung§ 824 BGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Weitere SekundäransprücheMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten vor strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahmen. Untersucht werden insbesondere die Reichweite eines generellen Immunitätsbeschlusses, die Wirksamkeit einer nachträglichen Aufhebung durch den Bundestag sowie die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. Ferner steht die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

In dieser Klausur geht es um die Kollision der Kunstfreiheit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines satirischen, an eine Bürgermeisterin angelehnten Gemäldes, das von dieser untersagt wurde. Die rechtliche Würdigung kreist um die Abwägung zwischen Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), umgesetzt durch privatrechtliche Unterlassungsansprüche nach BGB und KUG.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Fortgeschrittenenklausur prüft die Strafbarkeit einer Darlehensnehmerin (Betti) und ihrer Freundin (Franzi) im Zusammenhang mit der Verwendung einer selbst gefälschten Quittung sowie einer Falschaussage vor Gericht. Schwerpunktmäßig werden Täterschaft und Teilnahme, Urkundsdelikte, uneidliche Falschaussage und deren Berichtigung sowie die Verleitung zur Falschaussage behandelt.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um Teilzeit, Urlaub und Elternzeit am Beispiel eines Speditionsbetriebs. Zu analysieren sind insbesondere die Ansprüche verschiedener Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeitreduzierung, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung unter Bezugnahme auf nationale und europäische Normen. Gegenstand sind zudem Gleichbehandlungsgrundsätze im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsverhältniswechsel.

Dr. Clemens Latzel, Philipp Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min
BeendigungEinführung IPREinführung IZPR+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.

Danae Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBMeineid, § 154 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Demokratie hat ihren Preis!

Die Klausur behandelt die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Planung und Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren muss. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens wird geprüft, ob die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament im Zuge der europäischen Integration mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Rechten des Bundestages, vereinbar ist.

Entscheidung durch GerichtsbescheidMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Telefontrick mit Abmahnaktion

Die Klausur thematisiert einen sogenannten Telefontrick, bei dem über ein Gewinnspielsystem durch Täuschung und Irreführung der Teilnehmer deren Vermögen gefährdet bzw. geschädigt wird (Betrug). Daneben wird die Strafbarkeit bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Mahnungsaktion mit massiver Drohung gegenüber den Geschädigten (Erpressung) sowie die Frage konkludenter Täuschung und Vermögensgefährdung behandelt.

Linda-Sue Blazko· JA 2015, 431· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
AGBMinderung & SchadensersatzMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20152. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt die anwaltliche Beratung und Verteidigung einer Beklagten gegen eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen zum Vorliegen eines Sachmangels, die Unternehmereigenschaft der verkaufenden Züchterin sowie die Verjährung möglicher Ansprüche.

Hannah Deimer· JA 2015, 377· 60 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Klausur beschäftigt sich mit der grundrechtlichen Prüfung im Kontext einer ehrverletzenden journalistischen Meinungsäußerung über eine Politikerin. Schwerpunkte sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit und deren mittelbare Drittwirkung, sowie die praktische Konkordanz zwischen diesen Grundrechten. Zudem ist die Erfolgsaussicht einer Urteilsverfassungsbeschwerde zu prüfen, nachdem eine zivilgerichtliche Klage gescheitert ist.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Die Klausur behandelt strafrechtliche Bestechungs- und Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Chefarztes, insbesondere die Aspekte Vorsatzwechsel und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord durch Unterlassen sowie Rücktritt vom Versuch und relevante Nebenhandlungen. Der Fall thematisiert komplexe medizinische Sachverhalte und prozessuale Fragestellungen rund um die Strafbarkeit im medizinischen Berufsumfeld.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens eines Studenten, der in einem Kaufhaus versehentlich ein Getränk nicht bezahlt und dieses trotzdem mitnimmt und konsumiert. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, der Gewahrsamsbruch in Selbstbedienungsläden sowie die Frage der Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich B nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.

Berthold Hinrich Haustein· JA 2015, 351· 120 Min
Unterschlagung (§ 246 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Umgekehrte Schönheitsreparaturen

In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.

Prof. Dr. Paul T. Schrader· JA 2015, 341· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchönheitsreparaturen+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?

Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
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