Klausuren
4 Klausuren»Der Schlagbaum muss weg!«
Die bayerische Examensklausur behandelt die Aufstellung einer Schranke am Dorfausgang als grenznahe Verkehrsanordnung nach Einbruchsdiebstählen. Der Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und Landratsamt sowie auf der Einordnung und Prüfung der Rückbauanordnung unter dem Schengener Grenzkodex und Straßenverkehrsrecht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt insbesondere anhand von § 45 StVO und VO (EU) 2016/399.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2
In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
(K)eine andere Wahl?“
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen und geht auf die Rechtmäßigkeit der unbeschränkten Briefwahl ein. Im Mittelpunkt steht eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers, der die Ungültigkeit der Wahl wegen der Sperrklausel und der Regelungen zur Briefwahl geltend macht. Zu prüfen sind insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und die relevanten verfassungsrechtlichen Normen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Herbert Rosenfeldt prüfen besonders häufig Verfassungsbeschwerde (2×), Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Bürger und Einwohner (1×), Der Bundestag (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×).