ZivilrechtJA 2014Fortgeschrittene
Abschleppen im Auftrag des Staates
JA 2014, 766 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Valerie Binder, Fabian Schöniger
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JA
JA
2014 · 766
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2014, 766
Lösung
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Die Klausur behandelt die Haftung eines privaten Abschleppunternehmens im Auftrag der Stadt für Schäden am abgeschleppten Fahrzeug. Es werden verschiedene Anspruchsgrundlagen geprüft, insbesondere Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 328 BGB analog), deliktische Ansprüche und die Haftung des Staates nach Art. 34 GG. Die Frage der gesetzlichen Haftungsverlagerung und der richtige Anspruchsgegner stehen im Mittelpunkt.
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§ 823 Abs. 1 BGB
Verteidigungskosten als Schaden im haftungsausfüllenden Tatbestand (§ 823 Abs. 1 BGB)
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§ 823 Abs. 1 BGB
Vorzeitige Entdeckung einer Vorerkrankung (Schutzzweck der Norm)
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§ 823 Abs. 1 BGB
Vernichtung eingefrorener Samenzellen – materieller Schadenersatz („Samenzellen-Fall“)
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Weitere Klausuren zu § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
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