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ZivilrechtJA 2014Fortgeschrittene

Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug

JA 2014, 18 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Dr. Markus Lamberz

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2014, 18
Lösung
—

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Österreicher Werner Metzler von der im Grundbuch eingetragenen Edda Schmitz noch die Verschaffung von Eigentum und Besitz an einem Grundstück verlangen kann, nachdem Anna Kostonski als Erbin eingetragen wurde. Im Mittelpunkt stehen der gutgläubige Erwerb einer Vormerkung, mögliche Erbunwürdigkeit, die Beurkundung beim deutschen Konsulat in Österreich und internationale Bezüge, insbesondere die Anwendung deutschen Erbrechts und sachenrechtlicher Vorschriften.

Schwerpunkte

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