Übungsklausur: Gut gesichert?
ZJS 2014, 165 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Peer Hennig
Der Fall befasst sich mit der Konkurrenz von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Onlinehandels für Kletterzubehör. Heinrich Höhenflug nimmt für den Geschäftsaufbau ein Bankdarlehen bei der B-Bank auf und vereinbart zur Absicherung des Kredits eine Globalzession zugunsten der Bank. Gleichzeitig bezieht er Waren vom Hersteller Leguan Sport unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Nach Verkauf der Waren und Zahlung der Kunden auf das Bankkonto bedient sich die Bank am Guthaben, ohne dass die Verbindlichkeiten gegenüber Leguan Sport vollständig beglichen sind. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Reichweite konkurrierender Sicherungsabreden sowie etwaige Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers gegen die Bank.
Schwerpunkte
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession: Bei auflösender Bedingung § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DrittePfandrecht: Kein Verlust von Einreden
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinreden gegen die gesicherte Forderung – § 404 BGB; Voraussetzung: Begründetet zur Zeit der Abtretung
Weitere Klausuren zu (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.