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JurafuchsKlausuren
ZivilrechtZjS 2024Fortgeschrittene

Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)

ZJS 2024, 461 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Stefan Janssen, -Ing. Martin Launer, Arne Hildebrandt

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2024, 461
Lösung
Enthalten

Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.

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