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Klausuren

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JA 2017Fortgeschrittene

Der Gedichtband

Im vorliegenden Übungsfall aus dem Kaufrecht verkauft A dem B einen vermeintlich echten Gedichtband, der sich später als Nachdruck herausstellt. Die Klausur behandelt die kaufrechtliche Gewährleistung, das Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen sowie die Anwendung des § 285 BGB auf die Nacherfüllungspflicht. Zudem wird beleuchtet, welche Rechte dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen.

Benjamin Westermann· JA 2017, 734· 180 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Wohnungsprostitution

Die Klausur behandelt die baurechtliche Zulässigkeit von Wohnungsprostitution in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Mischgebiet sowie die Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung. Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die Nutzung und bauliche Änderung der Wohnung und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar sind.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Sebastian Huhle· JA 2017, 687· 150 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Zwei Kleinkriminelle, die gemeinsam einen Diebstahl begangen haben, fliehen vor der Polizei. Während der Flucht fährt einer der Täter gezielt auf einen Polizisten zu, um der Verhaftung zu entgehen, der andere bestärkt ihn dabei. Der Polizist kann sich retten und bleibt unverletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

In diesem zivilrechtlichen Übungsfall wird die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Testament und einer vorweggenommenen Erbfolge behandelt. Der Sohn des Erblassers entzieht sich durch unrechtmäßige Handlungen der testamentarischen Anordnung, woraufhin die Betreuerin und später die Tochter erbrechtliche und schuldrechtliche Ansprüche gegen ihn prüfen. Neben erbrechtlichen Fragestellungen werden auch Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, bereicherungsrechtlichen Erwägungen und zivilprozessrechtlichen Aspekten wie Klageaufnahme diskutiert.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T e. V. nimmt im Gemeindegebiet von R zehn aufgefundene, kranke Katzen auf, meldet jede als Fundtier und übernimmt die Versorgung. Die Gemeinde R lehnt die Zuständigkeit ab; T fordert die Erstattung der entstandenen Kosten, woraufhin ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet wird. Es geht um die Kostentragung bei Fundtieren, die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, das Fundrecht und Fragen des Staatshaftungsrechts sowie die Rolle des Tierschutzrechts.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+1 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Bundesgesetz, das unverbindliche Volksbefragungen zu Bundesgesetzgebungsvorhaben vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zu prüfen sind die materiell- und formell-verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Gesetzgebungsverfahrens sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch die Bundesregierung. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung thematisiert.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 601· 120 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der GesetzgebungAbstrakte Normenkontrolle+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall

Im Sachverhalt verursachen die Kleinkriminellen A und B, nach gemeinschaftlichem Diebstahl, bei der Flucht mit einem Pkw einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Anschließend entfernen sich A und B gemeinsam unerlaubt vom Unfallort, um eine mögliche Festnahme zu vermeiden. Geprüft wird die Strafbarkeit beider Beteiligter hinsichtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Beteiligung daran.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 598· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+1 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Der Fall behandelt die Strafbarkeit von A, der als verkleideter Grusel-Clown eine Frau erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die Strafbarkeit von B, der dem vermeintlich bewaffneten A aus Gruppenzugehörigkeit und Irrtum heraus eine Körperverletzung und einen potentiell tödlichen Angriff zufügt. Erörtert werden unter anderem Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe und Problematiken der objektiven Zurechnung sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Die Klausur behandelt den Verkauf eines Audi Q3 mit einer modifizierten Treibstoffzuleitung und stellt verschiedene kaufrechtliche Fragestellungen wie Mängelgewährleistung, Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die zivilprozessuale Behandlung einer Klage auf Abschleppkosten nach der Umsetzung eines unberechtigt geparkten Fahrzeugs, einschließlich Fragen des Versäumnisurteils und des Vorverfahrens.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern

Die Klausur stellt zwei Fälle: Im ersten Verfahren begehrt eine politische Partei gegen eine öffentliche Äußerung des Bundespräsidenten Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt sieht. Im zweiten Fall verlangt ein Versammlungsleiter gerichtliche Unterlassung einer politisch motivierten Erklärung eines Oberbürgermeisters auf der städtischen Internetseite, die sich gegen eine angemeldete Demonstration wendet. Der Schwerpunkt liegt auf Staatsorganisationsrecht, Grundrechten und dem Rechtsschutz im Öffentlichen Recht.

Prof. Dr. Stefan Muckel· JA 2017, 523· 300 Min
Die BundesregierungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Organstreitverfahren+4 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Ein deutscher Fernsehunterhalter wird wegen satirischer Äußerungen über den türkischen Staatspräsidenten nach § 103 I StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Klausur thematisiert die grundrechtlichen Schutzbereiche der Meinungs-, Kunst- und Rundfunkfreiheit sowie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil. Strafrechtliche Prüfung ist auf § 103 StGB beschränkt.

Corinne Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Unfall auf dem Parkplatz

Die Übungsklausur behandelt einen Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Im Fokus stehen Fragen zur Haftungsverteilung, insbesondere unter Berücksichtigung des Anscheinsbeweises sowie der möglichen Anspruchsgrundlagen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 456· 60 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Staatliches Mauttheater

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sog. Mautgesetzes (MautG), insbesondere im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren, die Funktionsverteilung zwischen Bund und Ländern und die Einrichtung einer Bundesoberbehörde zur Mautverwaltung. Untersucht wird, ob das Verfahren formell und materiell verfassungsgemäß ablief und ob Kompetenz- und Verfahrensvorschriften insbesondere aus dem Grundgesetz eingehalten wurden.

Thomas Öller· JA 2017, 443· 120 Min
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahrenGesetzgebungskompetenzen+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Bei der Klausur 'Ferrari auf Föhr' handelt es sich um eine Übungsklausur für Examenskandidaten, in der eine strafrechtliche Revisionsprüfung simuliert wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Revision (Falschbezeichnung, Unterschrift des Verteidigers) sowie zur Begründetheit mit Schwerpunkten auf Verfahrensrecht (u.a. ununterbrochene Hauptverhandlung, Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss) und materiellem Recht (Untreue, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Berufsverbot).

Begründetheit der Revision: EinführungUnterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

Die Klausur behandelt eine Fallkonstellation rund um den Verkauf und Vertrieb von Eismaschinen. Es werden zivilrechtliche und handelsrechtliche Aspekte, insbesondere zur Prokura, zum Vertragsschluss und zur Firma thematisiert. Die Aufgaben umfassen die Prüfung von Ansprüchen auf Lieferung sowie Fragen zum Handelsrecht.

Angebot und AnnahmeStellvertretung+3 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …

K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der sog. Dissertationsdruckzwang – insbesondere die Pflicht zur Ablieferung einer bestimmten Anzahl von Pflichtexemplaren und die Verpflichtung, einen Lebenslauf zu veröffentlichen – mit den Grundrechten vereinbar ist. Gegenstand ist die Verfassungsbeschwerde einer Promovierten, der nach Versäumnis der Ablieferungsfrist der Doktortitel aberkannt wurde. Zu prüfen sind vor allem die Wissenschaftsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Eigentumsgarantie sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgebot.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeWissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur stellt zwei Fälle aus dem Bereich des Strafrechts dar, in denen die Mitglieder eines Rockerclubs unterschiedliche Gewalttaten begehen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen rund um Verteidigungswille, Exzess, den Tatentschluss beim Versuch, Rücktritt und relevante Irrtumsproblematiken. Außerdem ist der Umgang mit ausbleibender Hilfeleistung zu prüfen.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball

In diesem Übungsfall wird die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im professionellen Fußball behandelt. Lothar B., Spieler bei Colonia Eintracht, erhebt nach Auslaufen seines befristeten Vertrags Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses und seine Weiterbeschäftigung beim Verein. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Befristung arbeitsrechtlich wirksam ist.

Dr. Alexander Eufinger· JA 2017, 343· 120 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Klausur: Examensklausur im Öffentlichen Recht – Sex sells?!

Im Mittelpunkt des Falls steht ein neues gesetzliches Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung, das in das UWG eingeführt wird. Ein Milchproduktehersteller soll eine bereits entwickelte Werbekampagne, die Pin-Up Girls zeigt, einstellen, da sie potenziell gegen das Verbot verstößt. Streitentscheidend sind Fragen der Gesetzgebungskompetenz, der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der Vereinbarkeit des Verbots mit Grundrechten, insbesondere der Berufs- und Meinungsfreiheit. Der Fall thematisiert zudem die Auswirkungen des neuen Rechts auf bestehende Werbemaßnahmen.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft

Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungWirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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