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JurafuchsKlausuren
ZivilrechtZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger

ZJS 2016, 725 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Ulf P. Börstinghaus, Dennis Pielsticker

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2016, 725
Lösung
Enthalten

Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.

Schwerpunkte

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