Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
ZJS 2016, 489 · Strafrecht für Fortgeschrittene
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB - allgemein zugängliche Sammlung
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ungeschriebene Regelbeispiele
Weitere Klausuren zu Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.