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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2019Fortgeschrittene

»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete

Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.

Europäische IntegrationGrundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Anwalt: Sein oder Nichtsein?

Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.

Stephan Schmidt· JURA 2019, 1191
Anfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gefahrübergang+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«

Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.

Martin Sommer, Johannes Herb· JURA 2019, 1181
GeschäftsfähigkeitStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2019Schwerpunktbereich

Eifelkrimi

Die Klausur befasst sich mit Problemen des Urheberrechts im Kontext einer bekannten Kriminalromanreihe. Schwerpunkte sind die isolierte Schutzfähigkeit von Werkteilen, die Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung sowie die postmortale Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche durch die Erben. Der Sachverhalt basiert auf der Verwendung einer charakteristischen Romanfigur in einem Comic-Film und deren urheberrechtlicher Einordnung.

Stefan Michel· JURA 2019, 1172
Weitere Rechtsgebiete
JURA 2019Fortgeschrittene

Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten

Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.

Die BundesregierungOrganstreitverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Italienische Reise

Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.

Giesela Rühl, Jakob Horn· JURA 2019, 1087
Haftung nach StVG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Das aufmüpfige Gericht«

Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Abstrakte NormenkontrolleGrundlagen der Gesetzgebung+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Lack ist ab

Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.

Sonja Breustedt· JURA 2019, 987
Grundlagen des KaufvertragsNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Zurückbehaltungsrechte+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Zu viele Köche verderben den Stoff«

Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.

Gläubiger- /SchuldnermehrheitAufrechnung§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2019Schwerpunktbereich

Heimisches Plasma – Schwerpunktbereichs-klausur Internationales Recht

In der Klausur müssen die unionsrechtlichen Vorgaben zur Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 ff. AEUV) in Bezug auf die nationale Ausschreibungspraxis für Medikamente aus heimischem Blutplasma geprüft werden. Der Fall prüft insbesondere, ob und wie nationale Exklusivitäts- und Selbstversorgungsregelungen mit zwingender Herkunft aus dem Inland mit dem Unionsrecht vereinbar sind und welche Rechtfertigungen in Betracht kommen.

Julius Buckler· JURA 2019, 971
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVGrundlagen des Europarechts+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Prüfungsstress im Jurastudium

Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen Verwaltungsakten+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Finanzierungsleasing

Der Sachverhalt behandelt das Finanzierungsleasing im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Fernseher, den der Leasingnehmer für die Fußball-WM geleast hat. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte, vertragliche Regelungen, Abtretung von Ansprüchen, Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Fragen zur Verjährung im Hinblick auf die Rückforderung geleisteter Leasingraten.

LeasingGrundlagen des KaufvertragsVerjährung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.

GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Entzug des Doktortitels

Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein Traktor auf Abwegen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.

GeschäftsfähigkeitDer BesitzschutzHaftung nach StVG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Drachenhandel über WhatsApp

Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.

Angebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Gegenschlag

Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.

Tamina Preuß· JURA 2019, 660
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 20191. Staatsexamen

Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.

Andreas Kerkemeyer· JURA 2019, 652
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Von Schatzfunden und Regalien«

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.

Steffen M. Jauß· JURA 2019, 628
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsGesetzliche Erbfolge+2 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.

Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der erfinderische Steuergesetzgeber

Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.

Konkrete NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenStaatsstrukturprinzipien des GG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Nur Ärger mit den Mietern und Behörden

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.

Die LeistungskondiktionBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisGewährleistung+2 weitere
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