* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.
JA 2019, 344 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Luis Kleine Wortmann, Yannick Chatard
Die Klausur behandelt einen Gebrauchtwagenkauf unter besonderer Berücksichtigung der Stellvertretung, Anfechtung, Rücktritt sowie kaufrechtlicher Gewährleistungsrechte. Im Vordergrund stehen Probleme zum Vertretungsrecht, zur Wirksamkeit des Rücktritts und zu Sachmängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf einschließlich Verjährung, Fristsetzung und Prozessrecht (Versäumnisurteil). Die Abwandlung thematisiert einen formularmäßigen Haftungsausschluss beim Autokauf, verdeckte Mängel und Ersatzansprüche für Reparaturen.
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- RücktrittAusschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
- RücktrittVerwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
- RücktrittVerwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
- RücktrittVerwendungsersatz (notwendige Aufwendungen)
- RücktrittRückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
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