Gefahrübergang
Der Gefahrübergang regelt im Kaufrecht (§§ 433, 446, 447 BGB), ab wann das Risiko zufälliger Verschlechterung oder des Untergangs der Kaufsache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Unterschieden wird zwischen Übergabe (§ 446 S. 1), Annahmeverzug (§ 446 S. 3), Versendungskauf (§ 447), und Verbrauchsgüterkauf mit Sonderregelungen zur Beweislast (§ 477 Abs. 1 BGB). Examensklassiker: Gefahrübergang im Versendungskauf, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf, Ausschluss von § 477.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?
Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.
* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Handy, bei dessen Zustellung das Paket an eine Nachbarin übergeben und anschließend durch eine Verwechslung von einer dritten Person mitgenommen wird. Thematisiert werden unter anderem die Fragen des Gefahrübergangs beim Versendungskauf, der Unmöglichkeit der Leistung sowie etwaige Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und daraus resultierende Ersatzansprüche zwischen den beteiligten Parteien.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur prüft Ansprüche im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Unternehmern bzw. einem Unternehmer und einer Privatperson. Schwerpunktmäßig werden Mängelbegriffe, Gefahrübergang, die Vermutungsregel des § 477 I 1 BGB, sowie Fragen zur Unternehmereigenschaft nach § 344 I HGB und § 14 BGB erörtert. Der Gutachtenstil verlangt eine umfassende Analyse der Rechtslage bezüglich Mängelbeseitigung.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
Im Fall geht es um den Verkauf und Versand einer von einem Bäckermeister geschnitzten Holzbüste, die in der Auslage seiner Bäckerei stand. Nach Vertragsabschluss soll die Büste dem Käufer durch einen Kurierdienst zugeschickt werden, wird jedoch beim Transport schuldhaft zerstört. Zu prüfen ist, ob der Verkäufer trotz des Untergangs der Sache den Kaufpreis verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Gefahrtragung beim Versendungskauf, Drittschadensliquidation und dem Unternehmerbegriff.
„Die verschwundene Fliege“
Im Mittelpunkt der Klausur steht der Online-Kauf einer Fliege, die während der Zustellung an einen Nachbarn übergeben und dann auf dem Briefkasten abgelegt wurde, von wo sie abhandenkam. Zu prüfen sind Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer sowie zwischen Verkäufer und Paket-annahmendem Nachbarn.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage zum Gegenstand des Nacherfüllungsanspruchs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Gattungsschuld sowie das Verhältnis zwischen Nachlieferung und Nachbesserung einschließlich der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit. Weiter wird der hypothetische Gefahrübergang und die damit verbundene Beweislastumkehr sowie der objektive Verbraucherbegriff beleuchtet. Abschließend liegt ein Fokus auf der Abgrenzung zwischen § 280 und § 281 BGB, insbesondere im Kontext des Fristsetzungserfordernisses nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und dem vermuteten Vertretenmüssen bei Schadensersatzansprüchen.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
Im Sachverhalt erwirbt A von B 40 m² Natursteinfliesen, die sich kurze Zeit nach dem Verlegen als mangelhaft herausstellen. A verlangt von B die Lieferung neuer Fliesen und einen Kostenvorschuss für den Aus- und Einbau der neuen Fliesen, während B die Kosten für den Ausbau bestreitet und darauf verweist, dass der Hersteller für den Mangel verantwortlich sei. Zu prüfen ist, ob A gegen B einen Anspruch auf neue Fliesen sowie Kostenvorschuss hat und ob B Einwendungen gegen einen solchen Anspruch geltend machen kann.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Anwalt: Sein oder Nichtsein?
Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
»Niemand hat die Absicht, Paypal-Käuferschutz geltend zu machen«
In diesem Examensfall geht es um den Online-Kauf einer Ultraschallzahnbürste über eBay von einer niederländischen Gesellschaft durch einen deutschen Verbraucher. Im Fokus stehen Fragen des internationalen Privatrechts, Widerrufsrecht und mögliche Ausschlusstatbestände beim Fernabsatzkauf von Hygieneartikeln sowie die rechtlichen Konsequenzen der Zahlung via Paypal und dem Paypal-Käuferschutz.
Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
»Ärger mit Gebrauchtwagen«
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Kaufrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen. Schwerpunkte sind der Umgang mit Sachmängeln, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts sowie Fragen der Beweislast. Zudem spielen Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf und Haftungsfragen wegen fehlerhafter Garantieangaben eine Rolle.
Zur Repartierungspflicht bei (beschränkten) Gattungsschulden
Die Klausur behandelt die Problematik der Repartierungspflicht bei beschränkten Gattungsschulden. Am Beispiel eines Kartoffelbauern, dessen Vorrat durch einen Zufallsbrand teilweise zerstört wurde, wird die Frage untersucht, ob der Schuldner verpflichtet ist, die verbliebenen Vorräte gleichmäßig auf mehrere Gläubiger zu verteilen oder eine freie Auswahl hat. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Konkretisierung sowie die Bedeutung von § 242 BGB für eine Repartierungspflicht thematisiert.
Der Nachbar und das Paket
Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.
M & A im Lebensmittelhandel
Die Klausur behandelt Fragestellungen rund um den Unternehmenskauf (Asset Deal) im Lebensmittelhandel. Gegenstand sind u.a. die Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts, das kaufmännische Bestätigungsschreiben sowie die Rügeobliegenheit beim Warenkauf. Die Aufgaben prüfen insbesondere die Anspruchsbeziehungen zwischen Käufer, Verkäufer und Erwerber bei Mängeln und kaufmännischen Sonderregeln.
Probleme mit dem Ex-Prokuristen
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.
Die Stolperfalle
In der Klausur geht es um eine Käuferin, die in einem Einrichtungshaus einen Kronleuchter bestellt. Beim vereinbarten Liefertermin kommt es durch ein Zusammenspiel von Fremd- und Eigenverschulden zu einem Unfall, bei dem der Kronleuchter zerstört und der Auslieferer verletzt wird. Es sind zahlungs- und schadensrechtliche Ansprüche im Rahmen des Leistungsstörungsrechts und Deliktsrechts zu prüfen.
Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen
Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.
Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen
Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.
* "Ein Unglück kommt selten allein
In diesem Übungsfall erwirbt Konstantin eine Badezimmerausstattung inklusive Whirlpool und Waschbecken, die nach Lieferung Mängel aufweisen. Neben Rücktritt und Schadensersatzforderungen werden auch die Kosten der Aus- und Einbauten sowie die Verfärbung von Bademänteln thematisiert. Darüber hinaus wird die örtliche Zuständigkeit für eine Klage behandelt.
Hagelsturm über Leipzig
Der Fall behandelt den Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs unter Ausschluss der Sachmängelhaftung sowie dessen Finanzierung über ein verbundenes Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Probleme rund um den Widerruf des Darlehensvertrags, die Rückabwicklung des finanzierten Kaufs, den Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff sowie die Auswirkungen eines Hagelschadens respektive eines technischen Mangels am Fahrzeug.
* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung
Die Klausur behandelt den Kauf eines Reitpferds und relevante Fragen rund um das Sachmängelgewährleistungsrecht, insbesondere im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung. Untersucht werden Ansprüche aus dem Kaufvertrag (vor allem wegen eines Mangels), Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf, Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall und Haftungsfragen gegenüber einem Gutachter. Darüber hinaus sind prozessuale Aspekte (Klage/Widerklage) angesprochen.
Jahrhundertwein
Die Klausur behandelt einen Versendungskauf zwischen einem Sternekoch und seinem Winzer, bei welchem die gekauften Weinflaschen auf dem Transport zerstört werden. Thematisiert werden insbesondere die schuldrechtlichen Folgen des Verlustes im Rahmen des Gefahrübergangs nach der Schuldrechtsreform, sowie Ansprüche aus dem Kaufrecht. In einer Abwandlung übernimmt ein Angestellter des Verkäufers den Transport.
Gefahrübergang in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.