Klausuren
1 KlausurJA 20121. Staatsexamen
Die Stolperfalle
In der Klausur geht es um eine Käuferin, die in einem Einrichtungshaus einen Kronleuchter bestellt. Beim vereinbarten Liefertermin kommt es durch ein Zusammenspiel von Fremd- und Eigenverschulden zu einem Unfall, bei dem der Kronleuchter zerstört und der Auslieferer verletzt wird. Es sind zahlungs- und schadensrechtliche Ansprüche im Rahmen des Leistungsstörungsrechts und Deliktsrechts zu prüfen.
GefahrübergangGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Charlotte Sander prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Gefahrübergang (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).