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Klausuren

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JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Die Klausur behandelt den Wahlkampf in Schleswig-Holstein mit Fokus auf die Chancengleichheit der Parteien, das Neutralitätsgebot und Wahlwerbung. Konkret geht es um die Zulässigkeit dienstlicher Kommunikation von Ministerinnen im Vorfeld einer Landtagswahl sowie die Vereinbarkeit von Wahlkampfäußerungen eines Bundesministers auf Twitter mit der Meinungsfreiheit. Es wird die Erfolgsaussicht eines Antrags einer Partei vor dem Landesverfassungsgericht geprüft.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Personen A, B und C im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung, einer Körperverletzung und Handlungen rund um eine Videoaufnahme eines Angriffs. Im Vordergrund stehen die Probleme der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (a.l.i.c.), Garantenstellung bei getrennten Ehegatten sowie die Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung, einschließlich Zueignungsabsicht. Es werden die relevanten Tatbestände des allgemeinen und besonderen Teils des StGB geprüft.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
SchuldRechtfertigungsgründeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Fehlgeleitet

Im Fall "Fehlgeleitet" geht es um einen Unfall mit einem teilautonomen Fahrzeug, das infolge eines Softwarefehlers eine Familie tödlich verletzt. Kernfragen sind mögliche Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte, darunter der Halter, der Fahrer und der Hersteller, insbesondere vor dem Hintergrund des fehlerhaften Spurhalteassistenten. Zu prüfen ist, inwieweit eine Haftung aus Deliktsrecht, Straßenverkehrsrecht und Schadensrecht besteht.

Prof. Dr. Meik Thöne, Julia Kellner· JA 2020, 253· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVGFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen

Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel

Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.

Johannes Götz· ZJS 2020, 441
Fristen und Termine§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Der gefährlichste Parkplatz der Stadt

Bei dieser Klausur handelt es sich um eine zivilrechtliche Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Thematisch steht ein Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz, Haftungsfragen aus Verkehrssicherungspflichten, Mitverschulden bei Rettungsversuchen sowie aufrechenbare Gegenansprüche im Mittelpunkt. Die Streitgenossenschaft und Drittwiderklage werden ebenfalls mitgeprüft.

Susanna Roßbach· JA 2020, 217· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVGDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen und einen anschließenden Verfassungsrechtsweg. Im Zentrum stehen die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG, der Bestimmtheitsgrundsatz und mögliche Rechtfertigungen für Eingriffe durch die Behörden. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde der Versammlungsleiterin gegen die gerichtlichen Entscheidungen Erfolg hätte.

Dr. Björnstjern Baade· JA 2020, 202· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+4 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.

Dr. Alexander Wilhelm· ZJS 2020, 367
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 1004 BGB (analog)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Mündlicher Prüfungsfall: Das verflixte Vorkaufsrecht

S möchte durch Klage gegen E die Auflassung eines Grundstücks erreichen, nachdem sie ein dingliches Vorkaufsrecht erworben und ausgeübt hatte. Aufgrund einer Grundbuchberichtigung stellte sich heraus, dass nicht I, sondern E Eigentümer war, der das Grundstück inzwischen an D verkauft hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Eigentumsklage gestützt auf das Vorkaufsrecht sowie prozessuale Zuständigkeiten. Zudem werden mögliche Ansprüche der S gegen die Erwerberin D sowie Gegenrechte und Gegenansprüche D's behandelt. Der Fall thematisiert zentrale Probleme aus Zivilprozess- und Immobiliarsachenrecht, insbesondere zum Vorkaufsrecht und Grundbuchberichtigung.

RiSG Dr. Robert Horn· ZJS 2020, 361
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...

Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Die Klausur thematisiert einen Flugzeugabsturz, bei dem der Pilot Peter aufgrund religiöser Wahnvorstellungen vorsätzlich den Tod der Passagiere herbeiführt. Der Fall prüft insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, einschließlich Mittäterschaft und psychischer Beihilfe durch eine Sektenkollegin sowie mögliche Körperverletzung durch Ankündigung des Absturzes.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselabgasskandal. Konkret prüft sie Ansprüche des Käufers gegen den Händler sowie den Hersteller eines manipulierten Dieselfahrzeugs, mit besonderem Fokus auf kaufrechtliche Gewährleistungsrechte, deliktsrechtliche Ansprüche und verjährungsrechtliche Aspekte. Außerdem wird im prozessualen Teil auf die Musterfeststellungsklage eingegangen.

Dr. Sebastian Jagusch, Dr. Thomas Thiede· JA 2020, 175· 180 Min
Sach- und RechtsmängelMinderung & SchadensersatzVerjährung & Verfristung+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Deins, Meins, Unseres?

In dieser Übungsklausur wird die zivilrechtliche Behandlung eines Kaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt und zinsloser Ratenzahlung anhand eines MacBook-Kaufs durch eine Studentin geprüft. Thematisiert werden das Anwartschaftsrecht, der Eigentumsübergang, der Widerruf von Verbraucherverträgen und mögliche Schadensersatzansprüche nach einer Beschädigung des MacBooks. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und umfasst mehrere Abwandlungen des Sachverhalts.

Philipp Knauth, Anna K. Wilke· JA 2020, 168· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenWiderruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Yao Li, Sebastian Kürten· ZJS 2020, 269
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Von entwendeten Pfandflaschen und entnervten Verwandten

Die Übungsklausur behandelt den Diebstahl von Pfandflaschen und eine Körperverletzung im Bus sowie prozessuale Themen wie Beweisverwertung und Zeugnisverweigerungsrechte. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Abschlussverfügung für die Staatsanwaltschaft samt Einstellung, Vermerk und Anklageschrift. Materiell-rechtlich stehen Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Mittelpunkt.

Bieber, Semmelmayer· JA 2020, 138· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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