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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 20191. Staatsexamen

Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.

Felix Krämer· JA 2019, 364· 300 Min
Politische ParteienEinstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.

Die Klausur behandelt einen Gebrauchtwagenkauf unter besonderer Berücksichtigung der Stellvertretung, Anfechtung, Rücktritt sowie kaufrechtlicher Gewährleistungsrechte. Im Vordergrund stehen Probleme zum Vertretungsrecht, zur Wirksamkeit des Rücktritts und zu Sachmängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf einschließlich Verjährung, Fristsetzung und Prozessrecht (Versäumnisurteil). Die Abwandlung thematisiert einen formularmäßigen Haftungsausschluss beim Autokauf, verdeckte Mängel und Ersatzansprüche für Reparaturen.

Luis Kleine Wortmann, Yannick Chatard· JA 2019, 344· 300 Min
Rücktritt RücktrittGefahrübergang+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Dunkle Hautfarbe

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die allein auf die dunkle Hautfarbe des Klägers gestützt wurde. Es stehen Fragen des Polizeirechts, des Grundrechtsschutzes (insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung) sowie des Verwaltungsprozessrechts (Fortsetzungsfeststellungsklage) im Mittelpunkt. Die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes und des Grundgesetzes sind maßgeblich.

Andreas Müller· JA 2019, 295· 60 Min
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)WiederholungEnteignender Eingriff+5 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen eine behördliche Verfügung, die einem Fußballverein den Verkauf von Eintrittskarten an den Gastverein untersagt, und ein Gefährderanschreiben an einen Fan. Der Sachverhalt stellt materielle und prozessuale Fragestellungen zur Gefahrenabwehr, Adressatenauswahl, Zweckveranlasser, Nichtverantwortlichkeit sowie die Zulässigkeit von Klagen gegen polizeiliches Handeln heraus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Dr. Thomas Spitzlei, Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min
Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Der RatDer Bürgermeister+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen

Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
ZjS 2019Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.

Scarlett Jansen· ZJS 2019, 503
UnterlassenFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Renate Penßel· ZJS 2019, 492
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In dieser fortgeschrittenen Übungsklausur wird das Verhalten von F untersucht, der nach einem Bienenverlust auf das Grundstück seines Nachbarn W eindringt, dort Goldmünzen stiehlt und im Wohnbereich ein Smartphone entwendet. Zusätzlich wird eine versuchte Tötung mit einem Briefbeschwerer sowie unterlassene Hilfeleistung behandelt, wobei der Schlag zwar verletzt, aber nicht tödlich wirkt. Rechtfertigung aus dem Zivilrecht, Qualifikation und Regelbeispiel des Diebstahls, Versuch und Rücktritt werden explizit angesprochen.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min
Mord, § 211 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension

B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.

Manuel Beh· ZJS 2019, 483
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander

Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR

Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.

Prof. Dr. Hannes Ludyga, Pascal Scholer· JA 2019, 255· 300 Min
BeendigungZustandekommen und BeendigungWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.

AGB§ 1004 BGB (analog)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“

Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.

Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2

Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.

Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bundestagswahl mit Bonus

Die Klausur behandelt die Einführung eines Bonus von 50 Mandaten für die stärkste Partei nach Zweitstimmen im Bundestag. Geprüft wird, ob diese Regelung mit den Wahlrechtsgrundsätzen und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Ferner ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags einer Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht Gegenstand der Prüfung.

Dr. Maik Bäumerich· JA 2019, 209· 120 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer BundestagDer Bundesrat+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall

Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.

Philipp Weng· ZJS 2019, 384
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die misslungene Hausarbeit

In dieser Klausur wendet sich ein Student gegen die Bewertung seiner Hausarbeit, die nach Punktabzügen aufgrund formaler Mängel als mangelhaft bewertet wurde. Der Student greift sowohl die Auswahl der Prüferin als auch die Bewertungspraxis und die Rechtmäßigkeit der Bewertung mit Blick auf die einschlägige Prüfungsordnung an und begehrt eine Neubewertung oder eine weitere Wiederholungsmöglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 203· 180 Min
Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?

Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Frauen vor Brüder

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der seinen Freund B nach einem Streit mit einem Ast niederschlägt und später durch Strangulation tötet. Thematisiert werden dabei Fragen der Kausalität, objektiven Zurechnung, insbesondere bei Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf, sowie Mordmerkmale. Die Klausur richtet sich an Anfänger und verlangt eine umfassende Strafbarkeitsprüfung einschließlich etwaiger Konkurrenzverhältnisse.

Julia Marinitsch· JA 2019, 190· 180 Min
Objektive ZurechnungKausalitätJugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.

Daniel E. Holler· JA 2019, 182· 180 Min
Haftung nach StVGRecht der ehelichen GemeinschaftHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Pagode im Zweitlack

Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.

Dr. Caspar Behme· JA 2019, 177· 120 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray

A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“

Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Erik Sollmann· ZJS 2019, 300
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
1606162140