Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Examensklausur · ZJS 2019, 374 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Beate Gsell, Dr. Matthias Fervers
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Schwerpunkte
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- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNichtberechtigter verfügt über Forderung
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGutgläubiger Wegerwerb des Anwartschaftsrechts am Sicherungseigentum
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Veräußerung nach §§ 929, 931 BGB
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchuldbeitritt: § 401 BGB analog
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