Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
ZJS 2018, 239 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Stephan Klawitter, Rebecca Julia Meyer
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Schwerpunkte
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