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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2020Fortgeschrittene

Schwertransporter in Bewegung

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.

Tim Walter· JURA 2020, 740
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelStellvertretung+4 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Herstellerrabatte

Die Klausur behandelt kartellrechtliche Fragestellungen rund um die Gewährung von Herstellerrabatten und Doppelpreissystemen auf dem Markt für Handy-Prozessoren. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Verhalten der beteiligten Unternehmen (Hersteller und Abnehmer) nach EU-Kartellrecht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bzw. als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung einzuordnen ist.

Eva Fischer· JURA 2020, 714
Grundlagen des EuroparechtsWarenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
JURA 2020Anfänger:innen

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.

Johannes Eichenhofer· JURA 2020, 684
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Sorgen eines Grundstückseigentümers

Die Klausur behandelt die Haftung des Grundstückseigentümers für vom Handwerker verursachte Brandfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerrechtlichen Aufopferungsanspruchs und einer möglichen analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB beim faktischen Duldungszwang. Zusätzlich werden zivilprozessuale Fragen wie die Widereinsetzung in den vorigen Stand und das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift auf der Einspruchsschrift diskutiert.

Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch +3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ungewollte Zierplatanen

Der Fall behandelt die Frage nach der Wirksamkeit und den Rechtsfolgen eines von einer Hausverwaltung über mehrere Unterbeauftragungen erteilten Auftrags zur Pflanzung von Zierplatanen. Schwerpunkte sind Willenserklärungen per E-Mail, Abgabe und Zugang, Widerruf, Vollmacht und die Problematik des falsus procurator. Es geht insbesondere um den Anspruch des Gartenlandschaftsbauers gegen die Unterverwaltung nach erfolgloser Zahlung durch den Eigentümer.

Tim Brockmann, Finja Maasjost· JURA 2020, 600
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+1 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Flüchtlingsverteilung

In dieser Examensklausur wird die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Rates der EU zur vorläufigen Flüchtlingsverteilung, gestützt auf Art. 78 Abs. 3 AEUV, thematisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermächtigungsgrundlage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, wobei die Nichtigkeitsklage Ungarns vor dem EuGH gegen den Ratsbeschluss im Mittelpunkt steht.

Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)Rechtsquellen Grundlagen des Europarechts+2 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Klausur thematisiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Kontext des Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf den Folgen und arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das AGG, insbesondere unter Aspekten des Kündigungsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Es wird anhand eines Praxisfalls die Einordnung und Behandlung sexueller Belästigung durch einen unkündbaren Arbeitnehmer gegenüber einer minderjährigen Auszubildenden behandelt.

Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des ArbeitsverhältnissesRechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)

Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 560
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der letzte Wille einer Showgröße

Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Johanna Croon-Gestefeld· JURA 2020, 491
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Partyfotografin«

Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.

Sebastian J. Golla· JURA 2020, 471
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co

Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag

Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 378
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Rügepflicht und Zinsanspruch

Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zur handelsrechtlichen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenplatten, wobei auch die Empfangsbedürftigkeit der Rüge und Kaufmannseigenschaft zu prüfen ist. In der Abwandlung wird die Anwendung von § 353 S. 1 HGB auf deliktische Forderungen sowie die Ersatzansprüche nach fehlerhafter Lieferung behandelt.

Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)Grundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

So eine Art kalter Kaffee?

Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.

Weitere RechtsgebieteEuropäische Integration
JURA 2020Fortgeschrittene

Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern

Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.

Jannes Drechsler· JURA 2020, 274
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisSchenkung von Todes wegen+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Schöne neue (Zahlungs-)Welt

Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.

GefahrübergangVerbrauchsgüterkaufDreipersonenverhältnisse+4 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Der Fotograf im Leistungsdschungel – Abschlussklausur im Schwerpunkt Steuerrecht

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall aus dem Bereich des Umsatzsteuerrechts für einen selbständigen Fotografen. Schwerpunktmäßig werden die Einheitlichkeit der Leistung, grenzüberschreitende Leistungen (einschließlich Einfuhr, innergemeinschaftlichem Erwerb und Leistungsbeziehungen) sowie die Anwendung ermäßigter und regulärer Steuersätze geprüft. Der Sachverhalt enthält zahlreiche Umsatzgeschäfte mit in- und ausländischen Privat- und Unternehmenskunden.

Dominik Ortwald· JURA 2020, 253
JURA 2020Schwerpunktbereich

Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?

Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.

Jan Dehne-Niemann· JURA 2020, 247
Gesellschaft bürgerlichen RechtsKommanditgesellschaftDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Welt zu Gast in B«

Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundlagen Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl

Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.

Sebastian Kluckert· JURA 2020, 169
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Nicht fit, kein Fun im Alpenland

Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.

Bastian Zahn· JURA 2020, 160
DreipersonenverhältnisseHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
1596061142