Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander
ZJS 2019, 477 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Konstantina Ntzemou, Julia Oidtmann
Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.
Schwerpunkte
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- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession: Bei auflösender Bedingung § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DrittePfandrecht: Kein Verlust von Einreden
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinreden gegen die gesicherte Forderung – § 404 BGB; Voraussetzung: Begründetet zur Zeit der Abtretung
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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