Andreas Müller ist ein deutscher evangelischer Kirchenhistoriker und Professor für Kirchengeschichte an der Theologischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Geboren wurde er am 21. Juli 1966 in Bochum. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich der Kirchengeschichte.
Klausuren
1 KlausurDunkle Hautfarbe
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die allein auf die dunkle Hautfarbe des Klägers gestützt wurde. Es stehen Fragen des Polizeirechts, des Grundrechtsschutzes (insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung) sowie des Verwaltungsprozessrechts (Fortsetzungsfeststellungsklage) im Mittelpunkt. Die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes und des Grundgesetzes sind maßgeblich.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andreas Müller prüfen besonders häufig Enteignender Eingriff (1×), Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×) und Wiederholung (1×).