Klausuren
2 KlausurenZulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen
In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Abstand, bitte!
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere die ausnahmsweise Verkürzung von Abstandsflächen im Ortskern einer Gemeinde in Bayern und die damit verbundenen nachbarrechtlichen Einwände. Im Fokus stehen die Prüfung von nachbarschützenden Vorschriften, Begründetheit und Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Bebauungsplan sowie das Zusammenspiel von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ronja Heß prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (2×), Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Politische Parteien (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).