BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.072 Klausuren
JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

Im Fall begehrt A die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Grundstück einer kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, nachdem ein früherer Anbau durch einen Sturm zerstört wurde. Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen sowie Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der VerpflichtungsklageAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europäisches Medienrecht – Das HikHak-Rewards-Programm und die Europäische Kommission

Die Klausur behandelt Fragestellungen des europäischen Medienrechts anhand eines Rewards-Programms im Kontext der Regulierung durch die Europäische Kommission. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundrechte, insbesondere die Bedeutung der EU-Grundrechtecharta, sowie Elemente der europäischen Integration. Daneben werden unionsrechtliche Grundlagen und die Wirkung des Unionsrechts angesprochen.

Yannick Schumacher, Julian Philippi· JuS 2025, 533· 240 Min
EU-GrundrechteEuropäische Integration+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.

Dr. Elisabeth Rossa, Marius Jorg· JuS 2025, 519· 120 Min
Die BundesregierungDer BundespräsidentGrundlagen der Gesetzgebung+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen der Eilrechtsschutz, drittschützende Normen, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Ausländer im Ausland, die Bestimmtheit des Antrags sowie die verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Normen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Zusammenspiel zwischen Außenwirtschaftsrecht und Grundrechten im Kontext aktueller bewaffneter Konflikte.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Legalisierung durchs Schlupfloch

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das neu beschlossene Cannabisgesetz (CanG) formell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Zu prüfen sind insbesondere die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens, die Beteiligungsrechte von Bundesrat und Opposition sowie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Staatsorganisationsrecht. Das Land B begehrt die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.

Jakob Eh, Kevin Otter· JA 2025, 393· 120 Min
GesetzgebungsverfahrenGesetzgebungskompetenzenDas Bundesverfassungsgericht+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen

In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Wirtschaftsvölkerrecht: New Tyres for Mesalien

Der WTO-Mitgliedstaat Mesalien hat ein Gesetz erlassen, das den Import und Verkauf von ausländisch hergestellten runderneuerten Reifen verbietet. In Mesalien produzierte runderneuerte Reifen sind weiterhin zugelassen. Die Regierung von Mesalien begründet das Verbot mit Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund der kurzen Lebensdauer und den damit verbundenen Abfallproblemen runderneuerter Reifen. Die Eutanische Union, größter Exporteur runderneuerter Reifen nach Mesalien, zweifelt an der WTO-Konformität der Maßnahme und erwägt Konsultationen nach dem DSU. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit des mesalischen Importverbots mit dem GATT, insbesondere Art. XI:1, Art. III:4 und eine mögliche Rechtfertigung nach Art. XX(b) GATT.

Jelena Bäumler, Jan Dorwig· ZJS 2025, 703
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger

Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.

Fynn Gräber, Hannes Wittenberg· JuS 2025, 438· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Merkmale des Verwaltungsakts+6 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer und die Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle. Kernfragen betreffen die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Vereinbarkeit der Zwangsmitgliedschaft mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Grundrechtsabwägung zwischen öffentlichem Interesse und individuellen Freiheitsrechten. Außerdem ist der Anspruch eines einzelnen Kammermitglieds auf Austritt aus dem Dachverband Thema.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2025, 316· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel

Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.

Dr. Dominik Rennert· JuS 2025, 338· 120 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselGefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.

Der BundestagWahlen und WahlrechtsgrundsätzeDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“

Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.

Max Stadter, Milena Wilkens· ZJS 2025, 501
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

K beantragt eine Baugenehmigung in einer bayerischen Gemeinde, die außerhalb eines Bebauungsplans liegt. Die Gemeinde verweigert das Einvernehmen, das Landratsamt entscheidet nicht, sodass die Genehmigungsfiktion greift und eine Bescheinigung hierzu ergeht. Der Bürgermeister hält die fingierte Baugenehmigung für rechtswidrig und prüft mögliche Klagewege. Zu untersuchen sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Fiktionsbescheinigung bzw. die fingierte Baugenehmigung.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“

E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.

Benjamin Hiese· ZJS 2025, 300
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung der Stadt S in Rheinland-Pfalz, die im Rahmen des Klimawandels zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs erlassen wurde. Der Fall erstreckt sich insbesondere auf die polizeirechtlichen Voraussetzungen für den Erlass und die Durchsetzung der Verordnung sowie die gerichtliche Überprüfung einer darauf gestützten Aufforderung an einen Bürger. Das Zusammenspiel von Gefahrenabwehr, kommunaler Verordnungsgabe und möglichen Individualrechten wird kritisch geprüft.

Manuel Beh· JA 2025, 133· 180 Min
GefahrenabwehrverordnungGrundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

Die Klägerin wendet sich gegen die vom Bezirksamt Berlin erhobene Ausgleichsabgabe für die Fällung von Kastanienbäumen, nachdem die Grundstücksnachfolge mehrfach gewechselt hat. Streitentscheidend sind unter anderem die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren, Verjährungs- und Verwirkungsfragen sowie die Beweisführung zum Zustand der gefällten Bäume. Die Klage wird mit Einwänden zur Rechtsnachfolge, Unzumutbarkeit, Verjährung und Verwirkung begründet.

Cirus Petzold, Robert Wille· JA 2025, 60· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Not ready for departure

Paul Provokant möchte als Luftfahrtgegner durch eine Protestaktion den Betrieb am Münchner Flughafen stören und wird mit einem Messer im Flugzeug auffällig, bevor der Start erfolgt. Nach seinem Verhalten wird er vom Flugbegleiter durchsucht und das Messer entnommen; kurz darauf kommt die Polizei hinzu. Rechtsanwältin Rat erhebt für P Klage gegen die verantwortliche Luftfahrzeugführerin L und argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig und ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt, insbesondere unter Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu der Zuständigkeit, zur Anwendbarkeit und Bestimmtheit der Sicherheitsrechts-Norm sowie zu deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit und Ausgestaltung.

Florian Brüderlin· ZJS 2025, 98
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Rasende Rentnerinnen und Rentner

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verfassungsrechts im Zusammenhang mit dem Grundrechtsschutz und der staatlichen Strukturordnung. Anhand des Beispielfalls "Rasende Rentnerinnen und Rentner" werden prüfungsrelevante Probleme aus dem Bereich der Grundrechte und der Organisation des Staates behandelt.

Veronika Böhm· JuS 2025, 56· 300 Min
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2025Fortgeschrittene

Zu freizügig für die Bundeswehr?

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines disziplinarrechtlichen Verweises gegen eine Berufssoldatin wegen eines freizügigen Dating-Profils. Zu prüfen sind insbesondere die Grenzen der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht, das Spannungsfeld zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dienstlichen Anforderungen sowie der Bestimmtheitsgrundsatz. Zudem soll die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs begutachtet werden.

Dr. Alexander Brade, Max E. Müller· JA 2025, 37· 180 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitBeamtenrecht+2 weitere
1…456…45