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Sarah Lena Hünting

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Klausuren

1 Klausur
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

K beantragt eine Baugenehmigung in einer bayerischen Gemeinde, die außerhalb eines Bebauungsplans liegt. Die Gemeinde verweigert das Einvernehmen, das Landratsamt entscheidet nicht, sodass die Genehmigungsfiktion greift und eine Bescheinigung hierzu ergeht. Der Bürgermeister hält die fingierte Baugenehmigung für rechtswidrig und prüft mögliche Klagewege. Zu untersuchen sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Fiktionsbescheinigung bzw. die fingierte Baugenehmigung.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Sarah Lena Hünting prüfen besonders häufig Begründetheit der Anfechtungsklage (1×), Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) (1×) und Zulässigkeit der Anfechtungsklage (1×).