Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der uneinsichtige Apotheker
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines behördlichen Verbots gegenüber einem Apotheker geprüft, apothekenpflichtige Arzneimittel in Selbstbedienung anzubieten und zu lagern. Im Fokus stehen verwaltungsprozessuale Fragen, das Grundrecht der Berufsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz sowie die einschlägigen Regelungen des Apothekenrechts, insbesondere § 17 III ApoBetrO. Es wird zudem die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung thematisiert.
Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin
Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.
Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen
Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Es kann der Brävste nicht in Frieden leben …“
Der Eigentümer K eines Wohnhausgrundstücks wendet sich gegen die Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines geplanten Wohnheims für geronto-psychiatrische Bewohner auf dem angrenzenden Grundstück der B. K befürchtet negative Auswirkungen wie nächtliche Ruhestörungen und sieht Abstandsregelungen verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Nachbar-Anfechtungsklage gegen die behördliche Feststellung. Zu prüfen sind insbesondere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Gebietsschutz und Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich sowie Abstandsflächen und das Verhältnis der geplanten Nutzung zum bestehenden Wohngebiet.
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Mahnende Besen kehren aus
Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.
Die Fallstricke des Diplomatenrechts
Die Klausur behandelt den Fall eines mutmaßlichen Straftäters, der sich in der Botschaft eines Drittstaates aufhält und von den Behörden des Gastlandes aus ausgeliefert werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen des diplomatischen Asyls, der diplomatischen Immunität und der völkerrechtlichen Bindungen im Hinblick auf Menschenrechte, Auslieferung und Gegenmaßnahmen. Prüft werden insbesondere mögliche Völkerrechtsverstöße der beteiligten Staaten.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
»Landeskleinkinder«
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.
»Geheimniskrämerei« des Bundesumweltministeriums
Die vorliegende Originalklausur aus dem Umweltverwaltungsrecht thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenüber einem Bundesministerium. Im Mittelpunkt stehen Zulässigkeitsfragen eines (Verpflichtungs-)Widerspruchsverfahrens und materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe beim Auskunftsanspruch, insbesondere in Bezug auf Informationen aus Gesetzgebungsverfahren und Geheimhaltungsinteressen Dritter.
Der »Ekel«-Pranger
Die Klausur behandelt die Ankündigung einer Internet-Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße eines Restaurants durch die Stadtverwaltung. Thematisiert wird insbesondere der Rechtsschutz gegen die öffentliche Namensnennung ('Hygiene-Pranger') unter Berücksichtigung unionsrechtlicher und grundrechtlicher Aspekte. Die S-GmbH wendet sich mit einem Eilantrag gegen die bevorstehende Rufschädigung.
Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt
Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Die Leiden einer Katze
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Tierarztes gegenüber einer Stadt auf Erstattung der Behandlungskosten eines aufgefundenen, verletzten Fundtieres. Im Mittelpunkt steht, ob die Klage des Tierarztes vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Fundtierverantwortung und der vertraglichen Bindung der Stadt an einen Tierschutzverein.
Grundfälle zum Versammlungsrecht
Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.
Der frustrierte Wähler
Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.
Solide Finanzen
Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.
Goliath gegen David – Einzelhandelssteuerung im Bauplanungsrecht
Die Goliath-AG plant die Errichtung eines großflächigen Supermarktes in einer Stadt, wobei die planungsrechtliche Zulässigkeit streitig ist. Streitpunkte sind insbesondere die Einordnung des Baugebiets, mögliche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Vorort und die nachträgliche Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung des Einzelhandels. Die Fallbearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit den abgelehnten Vorbescheid, dem Widerspruchs- und Klageverfahren sowie den gemeindlichen Planungserwägungen.
Finanzmarktstabilisierung um jeden Preis?
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes während der Finanzmarktkrise 2008. Im Fokus stehen Eingriffe des Staates in das Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), insbesondere die Kapitalerhöhung und der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen und enteignungsgleiche Eingriffe.
Fall Europarecht – Die freizügigkeitswillige Gesellschaft
Die Klausur behandelt die Frage der grenzüberschreitenden Umwandlung einer Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union und die Vereinbarkeit von nationalen Einschränkungen mit der Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht. Im Mittelpunkt steht der Fall einer italienischen Gesellschaft, die ihren Sitz nach Ungarn verlegen möchte, sowie die unionsrechtliche und nationale Bewertung der Möglichkeit dieser Umwandlung, insbesondere unter Bezug auf die VALE-Entscheidung des EuGH.
»Helm oder Glaube?«
Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.
Auf der Hut
Die Klausur behandelt die polizeirechtliche Verfügung eines Aufenthaltsverbots mit Zwangsgeldandrohung und deren sofortige Vollziehbarkeit gegen einen Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Es werden sowohl die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verwaltungsakts als auch die Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel und verfahrensrechtliche Aspekte im einstweiligen Rechtsschutz geprüft. Der Antragsteller wendet sich gegen das Aufenthaltsverbot mit Anträgen beim Verwaltungsgericht.