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Klausuren

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3.502 Klausuren
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JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

W dringt in das Anwesen des G ein, schlägt eine Fensterfront ein, nimmt eine wertvolle Whiskyflasche und den Kampfhund des G an sich und hinterlässt mit Sprayfarbe eine Parole auf der Glastür. Im Zuge der Hundebegegnung verletzt W den Hund mit einer Eisenstange. Die Klausur prüft insbesondere Diebstahlsdelikte, Sachbeschädigung sowie Rechtfertigungsfragen (Defensivnotstand).

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

* "Gepfändeter Triumph

Die Klausur 'Gepfändeter Triumph' behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um das Anwartschaftsrecht eines Vorbehaltskäufers sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Drittwiderspruchsklage nach einer Fahrzeugpfändung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Klage der Käuferin D auf Herausgabe des gepfändeten Triumph TR 6 Aussicht auf Erfolg hat, wobei Eigentums- und Anwartschaftsrechte, Besitzkonstellationen und die Zwangsvollstreckung thematisiert werden.

Prof. Dr. Christian Gomille· JA 2013, 894· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Grundstückssorgen

Der Klausurfall behandelt typische Probleme rund um den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und die Verlust von Grundstücksrechten, insbesondere im Kontext einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Thematisiert werden der gutgläubige Erwerb unter Berücksichtigung der Vermutungswirkung des § 899a BGB sowie der Vormerkung und deren Übertragung.

Daniela Nick· JA 2013, 888· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des Sachenrechts+1 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

Im Mittelpunkt des Falles steht ein mit sofortiger Vollziehung versehenes polizeirechtliches Aufenthaltsverbot gegen einen bekannten Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbotes, der Androhung eines Zwangsgeldes sowie die Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung. Außerdem werden prozessuale Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des Adressaten behandelt.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

A versucht nach gescheiterter rechtsmäßiger Vollstreckung eigenmächtig, seine Forderung gegen B einzutreiben, indem er unter einem Vorwand die Wohnung des B betritt, dort das Notebook und einen Geldschein an sich nimmt und das Notebook später benutzt und verkauft. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach StGB, vor allem im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und mögliche weitere Delikte.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Radfahren im Wald

Die Klausur prüft grundlegende Fragen des Deliktsrechts anhand eines Fahrradunfalls im Wald. Im Mittelpunkt steht die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sowie Ansprüche aus §§ 823, 844 I BGB. In der Abwandlung wird zusätzlich die Haftung für das Verhalten eines Verrichtungsgehilfen nach § 831 I BGB thematisiert.

Prof. Dr. Giesela Rühl, Dr. Lars Schmidt· JA 2013, 814· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 1004 BGB (analog)§ 831 BGB+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Unruhe am Bahnhof

Eine Personengruppe wird von der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Rosenheim kontrolliert. Es erfolgten eine Identitätsfeststellung und ein Datenabgleich, woraufhin alle Ausweise zurückgegeben wurden. Der Betroffene empfindet das Vorgehen als diskriminierende Routinekontrolle und zweifelt an der Zuständigkeit der Bundespolizei; zu prüfen sind die Rechtsmäßigkeit und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Maßnahmen.

Anton Meyer· JA 2013, 780· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselWiederholung+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer

Die Aktenvortragsklausur behandelt einen Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Unterkunftskosten bei einem Montageeinsatz. Im Zentrum steht die Frage, ob der Arbeitgeber Einzelzimmer für Montagemitarbeiter zahlen muss, obwohl er die Kostenübernahme ausdrücklich nur für Doppelzimmer angeordnet hat, sowie etwaige Rückzahlungs- und zukünftige Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers angesichts arbeitsvertraglicher Weisungen und der geleisteten Lohnkürzung.

Britta Graja· JA 2013, 769· 60 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisEntstehung von Schuldverhältnissen +1 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der findige Investor

Die rheinland-pfälzische Gemeinde A erlebt einen starken Einwohnerzuwachs aufgrund neuer Arbeitsplätze. Der Investor B plant den Bau einer Wohnanlage im unbeplanten Innenbereich, was von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt wird. Zu prüfen ist, ob B dem Grunde nach ein Amtshaftungsanspruch wegen entgangener Mieterlöse zusteht.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2013, 765· 120 Min
GrundlagenEnteignungsgleicher EingriffUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Sommerabend

Die Klausur behandelt vielfältige Fragestellungen aus dem Strafrecht, darunter Diebstahl, versuchte Verwirklichung eines Regelbeispiels für die Strafzumessung, Unterschlagung und unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. Im zweiten Teil geht es um eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung sowie um eine Nötigung, die im Zusammenhang mit einem tödlichen Fenstersturz steht. Klausurniveau ist die Fortgeschrittenenübung, § 212, 211 StGB bleiben ausdrücklich außer Betracht.

Diebstahl (§ 242 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Teures Pflaster

Mietet M eine Wohnung mit Parkettboden von V, sieht er sich kurz nach Einzug mit erheblichem Baulärm und Schimmelbildung konfrontiert. Nach Streit über Mietminderung, Zahlungsrückständen und einer fristlosen Kündigung verursacht M zudem einen Wasserschaden am Parkett. Zu prüfen sind insbesondere die Ansprüche des Vermieters (V) gegenüber dem Mieter (M) aus Mietrecht, deliktischer, bereicherungsrechtlicher und sachenrechtlicher Sicht sowie die Konkurrenz dieser Anspruchsgrundlagen.

Stefan Jobst· JA 2013, 747· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall wird die Frage der Zurückstellung eines Kindes von der Schulpflicht nach niedersächsischem Schulrecht behandelt. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung der Schulleiterin, ein Kind aufgrund psychosozialer Unreife vom Schulbesuch zurückzustellen und zur Teilnahme am Schulkindergarten zu verpflichten, sowie das daraufhin geführte Widerspruchsverfahren. Ausgangspunkt sind ärztliche Einschätzungen, elterliche Bedenken angesichts Integrationsproblemen und die formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zurückstellung und Einweisung.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B begehrt im Wege der Feststellungsklage, nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft seiner Gemeinde zu sein. Hintergrund sind eigentums- und gewissensrechtliche Bedenken gegen die zwangsweise Mitgliedschaft und Jagdausübung auf seinem Grund, was durch einschlägige Vorschriften des Bundesjagdgesetzes begründet wird. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Klage auch vor dem Hintergrund einer möglichen Vorlage nach Art. 100 I GG.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur thematisiert im ersten Teil die Geschäftsführung ohne Auftrag am Beispiel eigenmächtiger Baumfällarbeiten und anschließender Ersatzvornahmen im Nachbarsgarten nach einem Sturm. Im zweiten Teil geht es um Expertenhaftung, insbesondere die Haftung des Gutachters aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Reichweite eines vereinbarten Haftungsausschlusses. Zu prüfen sind Vergütungs- und Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten sowie die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

In dieser Originalexamensklausur aus Sachsen werden verschiedene erbrechtliche und prozessrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Todesfalls und einer testamentarischen Verfügung geprüft. Thematisch geht es um die wirksame Errichtung eines Testaments, Pflichtteilsentziehung, das Erbscheinsverfahren inklusive Beschwerde und Wiedereinsetzung, Pflichtteilsansprüche, Anrechnung einer Schenkung sowie Einspruch gegen ein Versäumnisurteil. Außerdem sind Berechnungen zum Pflichtteilsanspruch sowie Ansprüche zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten zu erörtern.

Dr. Peter Kieß· JA 2013, 612· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeAusschluss von der ErbfolgeGesetzliche Erbfolge+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

In dieser Übungsklausur wird die rechtliche Überprüfung einer polizeilichen Untersagung der Kartenabgabe an einen Gastverein für ein Fußballspiel in Hamburg thematisiert. Die Klausur behandelt Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Veranstalters, der Gefahrabwehr, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Sachverhalt berücksichtigt zudem mögliche Grundrechtsbezüge und alternative polizeiliche Maßnahmen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur thematisiert einen Verkehrsunfall infolge einer Trunkenheitsfahrt sowie die Anstiftung und Durchführung einer Falschaussage vor Gericht. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit der Beteiligten im Hinblick auf Verkehrsdelikte, insbesondere Trunkenheit im Verkehr, sowie auf Aussagedelikte, insbesondere Falschaussage und versuchte Anstiftung. Zudem wird die Rolle des Verteidigers beleuchtet, wobei die Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach § 258 StGB von der Prüfung ausgenommen ist.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2013Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand

Die Klausur behandelt einen echten Fall aus dem 2. juristischen Staatsexamen in NRW (Januar 2010). Streitpunkt ist, ob und in welchem Umfang die Erwerberin einer Immobilie durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bereits Eigentum an beweglichen Einrichtungsgegenständen erlangt hat und ob ein späterer separater Kaufvertrag über diese Gegenstände wirksam ist sowie welche Zahlungsverpflichtungen daraus bestehen.

Britta Graja· JA 2013, 525· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

Im Sachverhalt beantragt die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg die Genehmigung zum Umbau eines Gebäudes zu einer Berufsbildungsstätte in einem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich. Ein Nachbar legt Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein, da das Vorhaben seiner Ansicht nach nicht zulässig sei und die Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplans verletze. Zu prüfen ist, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist und ob dem Nachbarn ein Gebietserhaltungsanspruch zusteht.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit eines Immobilienbesitzers, der aus finanzieller Not sein eigenes Haus vorsätzlich in Brand setzt, um Leistungen aus der Brandversicherung zu erhalten, gutachtlich geprüft. Außerdem sind verschiedene Beteiligungskonstellationen mit der Ehefrau sowie anwaltliche Verteidigungsstrategien und deren strafrechtliche Grenzen zu diskutieren.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Meldeauflage gegen einen Fußballfan, die zur Verhinderung von Sicherheitsstörungen erlassen wurde. Streitpunkte sind insbesondere die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Ermessensausübung, die Anhörungspflicht sowie grundrechtliche Aspekte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und Freizügigkeit. Die Fortsetzungsfeststellungsklage erfolgt, nachdem der Verwaltungsakt bereits erledigt ist.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Simulation eines zivilrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die Klausur simuliert ein zivilrechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Es handelt sich nicht um eine klassische Fallbearbeitung, sondern um eine praxisorientierte Vorbereitung auf mündliche Prüfungsleistungen im Assessorexamen. Der Schwierigkeitsgrad ist als fortgeschritten angegeben.

Wagner· JA 2013, 454
Juristische Methodik
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern in einem großen, privat betriebenen, aber öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum unterbunden werden dürfen. Dabei stehen das Versammlungsrecht und die mögliche (mittelbare) Grundrechtsbindung Privater im Fokus der materiellen Prüfung.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

Im Fall "Parkfreuden" bedient sich F einer manipulierten Kopie des Behindertenparkausweises seines Freundes, um einen Sonderparkplatz zu nutzen und begeht gleichzeitig im Feinkostladen durch das Überkleben eines Preisschilds einen Betrug. Als er beim Verlassen des Ladens gestellt wird, stößt er die Kassiererin, die daraufhin leicht verletzt wird. Die Strafbarkeit des F nach dem StGB ist zu prüfen.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+2 weitere
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