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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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3.468 Klausuren
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JA 20131. Staatsexamen

Teures Pflaster

In dieser Examensklausur werden Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach einer teilweisen Mietzahlung, vertragswidriger Nutzung sowie der Beschädigung des Parkettbodens geprüft. Zentral sind das Zusammenspiel von mietrechtlichen Gewährleistungsrechten, Schadensersatz sowie die Abgrenzung und Konkurrenzverhältnisse zwischen mietvertraglichen, bereicherungsrechtlichen, EBV- und deliktsrechtlichen Ansprüchen.

Stefan Jobst· JA 2013, 747· 300 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung thematisiert, durch welche ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in einen Schulkindergarten eingewiesen wird. Der Fokus liegt auf der verwaltungsrechtlichen Prüfung nach niedersächsischem Schulrecht, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensfehler, Ermessensausübung und den Anspruch gegen die Einweisung in einen bestimmten Schulkindergarten.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Die Klausur behandelt die Zwangsmitgliedschaft eines Grundstückseigentümers in einer Jagdgenossenschaft auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes und des saarländischen Landesrechts. Thematisiert werden vor allem die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage, die Grundrechtsrelevanz (u.a. Eigentum, Gewissensfreiheit, Gleichheitsrecht) sowie die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit höherrangigem Recht und der EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft gegen das Grundgesetz verstößt.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Der BürgermeisterFreizügigkeit (Art. 11 GG)+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur behandelt im ersten Teil zentrale Aspekte der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere im Zusammenhang mit der eigenmächtigen Baumfällung und den anschließenden Ersatzbauten durch einen Nachbarn. Im zweiten Teil stehen die Expertenhaftung eines Sachverständigen und ein Haftungsausschluss beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Mittelpunkt, wobei geprüft wird, ob und in welchem Umfang der Nachbar Ansprüche gegen den Sachverständigen und den Gartenbesitzer hat.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min
Haftung nach StVGSach- und RechtsmängelWeitere Sekundäransprüche+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2013, 612· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Die Klausur behandelt die Untersagung der Abgabe von Eintrittskarten für ein Fußballspiel durch den Veranstalter aufgrund polizeilicher Bedenken hinsichtlich gewaltbereiter Problemfans und die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Prüfungsgegenstand ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Frage nach der Verantwortlichkeit des Veranstalters als Verhaltensstörer oder Notstandspflichtiger im Polizei- und Ordnungsrecht.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

In dieser Examensklausur werden die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von K, S und R im Zusammenhang mit einem alkoholbedingten Beinahe-Verkehrsunfall und einer falschen Zeugenangabe vor Gericht geprüft. Thematisiert werden insbesondere Trunkenheit im Verkehr und Delikte rund um die falsche uneidliche Aussage. Die Prüfung der Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung ist ausdrücklich ausgenommen.

Betrug (§ 263 StGB)Strafvereitelung (§ 258 StGB)Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um den originären Eigentumserwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung einer Immobilie mit Inventar. Schwerpunkt ist, ob durch den Zuschlag auch Inventargegenstände erfasst sind und ob ein nachfolgender Kaufvertrag darüber rechtlich wirksam und fällig ist. Die streitige Normenlage betrifft Kaufpreisforderungen, Eigentumsverhältnisse und mögliche Doppelabrechnungen.

Britta Graja· JA 2013, 525· 300 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte in einem durch qualifizierten Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich und den Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Genehmigung des Umbaus einer bestehenden Immobilie zu einer Berufsbildungseinrichtung mit Unterkunftsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet rechtmäßig ist und ob dem Nachbarn ein Abwehrrecht gegen diese Genehmigung zusteht.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenDie BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung und Betrug, insbesondere den Versuchsbeginn sowie Verteidigungsstrategien bei ungewissen Sachverhalten. Die Studierenden müssen prüfen, ob und wie sich die Strafbarkeit ändert, wenn gemeinsames Wissen oder Billigung gegeben ist, und wie ein Verteidiger hier agieren kann.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Simulation eines zivilrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die Klausur simuliert ein zivilrechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Es handelt sich nicht um eine klassische Fallbearbeitung, sondern um eine praxisorientierte Vorbereitung auf mündliche Prüfungsleistungen im Assessorexamen. Der Schwierigkeitsgrad ist als fortgeschritten angegeben.

Wagner· JA 2013, 454
Juristische Methodik
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein privates Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern auf seinem Gelände untersagen darf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld zum Hausrecht privater Eigentümer öffentlicher Einrichtungen. Die Aufgabenstellung verlangt eine Überprüfung der materiellen Rechtslage aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurEuropäische IntegrationFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

In der Klausur "Parkfreuden" werden strafrechtliche Probleme rund um die Nutzung eines manipulierten Behindertenparkausweises, das Erstellen einer Kopie mittels Passfoto, das Erschleichen von Leistungen, sowie Betrug durch Umetikettieren im Feinkostladen behandelt. Zusätzlich geht es um den Missbrauch von Ausweispapieren und die körperliche Auseinandersetzung mit einer Kassiererin nach Aufdeckung des Betrugs.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Neues Heim, Glück allein?

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, dem Mietrecht und dem Kaufrecht. Im Fokus stehen Ansprüche des Eigentümers gegen den Mieter bezüglich einer beschädigten Glasscheibe, Schmerzensgeldansprüche einer Mitbewohnerin aufgrund eines Treppenunfalls sowie Mängelrechte beim Kauf eines Schmuckstücks. Ebenfalls relevant ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Anwendung der Mängelgewährleistung, insbesondere die Problematik der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung.

Patrick Schulz, Marcel Gade· JA 2013, 425· 300 Min
Minderung & SchadensersatzVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+5 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.

Andreas Kerst· JA 2013, 375· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungDer Bürgermeister+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

Die Klausur thematisiert das polizeiliche Betretungsverbot im häuslichen Bereich sowie die Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen. Es wird ein typischer Sachverhalt aus dem Polizei- und Ordnungsrecht behandelt, bei dem die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und die Zulässigkeit der Klage zu prüfen sind. Der Fokus liegt auf der Anwendung der polizeilichen Generalklausel und verwaltungsprozessrechtlichen Vorschriften.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageRecht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Die Klausur 'Nachts im Museum' thematisiert Strafbarkeitsfragen rund um einen geplanten und ausgeführten Kunstdiebstahl in der Kunsthalle München. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Vorgehen einer Tätergruppe, technische Überwindung von Sicherungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hehlereihandlungen im Zusammenhang mit der Diebstahlsbeute. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von A, B und C steht im Mittelpunkt.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Probleme einer Erbschaftsausschlagung

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen einer Erbschaftsausschlagung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ersatzpflicht für Sozialleistungen gemäß § 35 SGB II. Die Konstellation beinhaltet unter anderem Fragen der Wirksamkeit der Erbausschlagung, der familiengerichtlichen Genehmigung für Minderjährige und der Erbenstellung im Sinne des Sozialrechts. Im Abwandlungsfall steht die Frist der Ausschlagung und die Wirkung mangelnder familiengerichtlicher Genehmigung im Mittelpunkt.

Dr. Peter Becker· JA 2013, 336· 180 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Verjährung+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Dr. Torsten Noak· ZJS 2013, 611
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter

In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.

Abbas Samhat· ZJS 2013, 587
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Arbeitsrecht: Streit um neue Arbeitszeiten

Die Gewerkschaft IG Metall verlangt von der A GmbH, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, eine Abgeltung der von Mitarbeitern im technischen Außendienst geleisteten Mehrarbeitsstunden zwischen 2010 und 2011, die über die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgingen. Basis ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarung, welche eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen leistungsabhängigen Bonus vorsah. Die IGM sieht darin eine Verletzung der Koalitionsfreiheit und beruft sich auf Tarifwidrigkeit. Die Rechtsfragen betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit des gewerkschaftlichen Anspruchs, die Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bei tariflicher Bindung sowie die Frage nach kollektivrechtlichen Folgenbeseitigungsansprüchen.

§ 1004 BGB (analog)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
1959697145