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JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtJA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

JA 2012, 778 · Öffentliches Recht für 2. Staatsexamen / Referendariat

Von Dr. Claudia Ridder

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Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
2. Staatsexamen / Referendariat
Quelle
JA 2012, 778
Lösung

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.

Schwerpunkte

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