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JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung

ZJS 2012, 508 · Öffentliches Recht für 2. Staatsexamen / Referendariat

Von Zlatko Bajic, Jan Oliva

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
2. Staatsexamen / Referendariat
Quelle
ZJS 2012, 508
Lösung
Enthalten

A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.

Schwerpunkte

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