Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Kleider machen Leute (ärgerlich)«
Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.
Sprechen Sie Lettisch?
Die Examensklausur behandelt die methodische Vorgehensweise im Öffentlichen Recht anhand eines europarechtlichen Falles. Zentral sind das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, die Frage der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) sowie der Einfluss der nationalen Identität und des Unionsrechts auf nationale Regelungen im Bildungssektor. Die Studierenden müssen die unionsrechtliche Dimension anhand eines lettischen Gesetzes im Hochschulbereich und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung analysieren.
Der schweigsame Bundespräsident
Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Versammlungsverbots auf Bundesautobahnen, wie es § 13 I 3 VersG NRW vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Art. 8 GG sowie staatsorganisationsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Gesetzgebungsverfahren. Der Sachverhalt ist als Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde eingekleidet.
Auflösung eines Wochenmarktes
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.
»Kontroversen um den Konverter«
Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.
»Das letzte Dorf«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.
»Gelöscht wird nicht – oder doch?«
In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.
Palästina-Demonstration
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Satirikerin und einem Politiker, der sich durch ein satirisches Gedicht in seiner Persönlichkeit verletzt sieht. Nach gerichtlichem Verbot der weiteren Verbreitung erhebt die Künstlerin Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, ihre Kunstfreiheit werde verletzt. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch
Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.
Campen für das Klima
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Protestcamp im Kontext des Klimastreiks, dessen Infrastruktur von einer behördlichen Auflage untersagt wurde. Gegen die Einschränkung des Camps durch die Behörde sowie das Urteil des BVerwG erheben sowohl ein deutscher Verein als auch eine französische Aktivistin Verfassungsbeschwerde. Es sind insbesondere Fragen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und des Deutschengrundrechts zu diskutieren.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau
In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.
(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima
Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.