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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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3.357 Klausuren
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JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert das Spielhallenbetriebsverbot des fiktiven SpielHG und dessen Auswirkungen auf Grundrechte eines Spielhallenbetreibers. Es wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sowie die Grundrechtsverletzung fokussiert überprüft. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsschutz und Berufsfreiheit, sowie die verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min
Die BundesregierungGesetzgebungsverfahrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung nach vorangegangener polizeilicher Tatprovokation. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision speziell vor dem Hintergrund einer konventionswidrigen Tatprovokation, der Fristwahrung bei Revisionseinlegung sowie prozessuale und materielle Auswirkungen der provokativen Ermittlungsmaßnahmen.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim

Die Klausur behandelt die Gründung und Haftungsverhältnisse einer OHG am Beispiel eines Studierendenwohnheims und setzt sich mit der Gesellschafterhaftung, dem Widerspruchsrecht nach § 115 I HGB, den Einwendungen nach § 129 III HGB sowie internen Regressansprüchen auseinander. Neben der Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem vermögenden Gesellschafter werden auch die Regressmöglichkeiten nach Ausgleich einer Gesellschaftsschuld berücksichtigt. Die Fallgestaltung richtet sich an das Grundstudium mit Fokus auf das Personengesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lars Bühren· JA 2018, 331· 90 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“

Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).

Kai Cornelius, Dominik Birner· ZJS 2018, 604
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung

Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.

Politische ParteienKonkrete NormenkontrolleEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tempora mutantur ius et mutatur illis – Hier: Baurecht

Im Mittelpunkt des Falls steht S, der auf seinem Grundstück in Köln eine Fußballhalle errichten möchte. Die zuständige Behörde verweigert die Baugenehmigung unter Berufung auf einen Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet vorsieht. S wendet sich sowohl mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan als auch, nach Ablehnung der Genehmigung, mit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht, Änderungen in der Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO im Kontext unionsrechtlicher Vorgaben sowie die Anforderungen an das Verwaltungsprozessrecht.

Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht

Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.

Christian Kolb· ZJS 2018, 584
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen

Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Philipp Knauth, Anna Wilke· ZJS 2018, 576
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts, sowie die erbrechtliche Gestaltung zugunsten der Mandantinnen und der Enterbung eines Kindes. Die Prüfung umfasst auch die Testamentserrichtung, Vor- und Nacherbschaft sowie Aspekte wie öffentliche Zustellung. Steuerrechtliche Fragen sind ausgeschlossen.

Heike Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

Die Klausur befasst sich mit einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen vier Freunden, in deren Verlauf es zu Bedrohungen, einer Schlägerei mit schweren Verletzungsfolgen und einem versuchten tödlichen Angriff kommt. Es werden die strafrechtliche Einordnung von Bedrohung, die Besonderheiten der Beteiligung an einer Schlägerei, Täterschaft und Teilnahme, die Anwendung von Mordmerkmalen sowie der Rücktritt vom Versuch erörtert.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen durch einen Ghostwriter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Auftrag im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Politiker, Verlag und Ghostwriter. Zu prüfen sind Unterlassungs-, Herausgabe- und Entschädigungsansprüche sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Betroffenen.

VermächtnisAllgemeines RechtsschutzbedürfnisAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne

B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.

Alexander Stark· ZJS 2018, 443
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Alexander Schwarz· ZJS 2018, 434
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?

Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.

Julian Kanert· ZJS 2018, 427
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Nichts ist wie es scheint!

Im Mittelpunkt der Klausur steht der Überfall auf eine Tankstelle, bei dem zwei maskierte Täter unter Vorhalt einer Pistole Zigarettenstangen und eine Geldkassette erbeuten. Die Sachverhaltsaufklärung erfolgt durch Zeugenaussagen, Videokameraaufnahmen und eine fälschliche Selbstbezichtigung im OWi-Verfahren. Thematisiert werden die Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung sowie Fragen zur Beweisverwertung und zum Durchsuchungsverfahren.

Dinter· JA 2018, 212· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Beweisrecht+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.

Dr. Yury Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDer Rat+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student

Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.

Unterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today

Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.

Nils Schaks, Julia Wildgans· ZJS 2018, 345
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.

Alexander Metzing· ZJS 2018, 338
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail

Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.

Michael Herbert· ZJS 2018, 331
VerjährungRücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.

Hendrik Adam, Martin Gerding, Malte Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Ärztin, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert und dafür nach § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Sie wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil und sieht sich insbesondere in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt. Der Fall thematisiert somit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit strafrechtlicher Werbebeschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch. Zentral sind die Prüfung der Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsabwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Schutz ungeborenen Lebens.

Alexander Hobusch· ZJS 2018, 269
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
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