Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die misslungene Hausarbeit
In dieser Klausur wendet sich ein Student gegen die Bewertung seiner Hausarbeit, die nach Punktabzügen aufgrund formaler Mängel als mangelhaft bewertet wurde. Der Student greift sowohl die Auswahl der Prüferin als auch die Bewertungspraxis und die Rechtmäßigkeit der Bewertung mit Blick auf die einschlägige Prüfungsordnung an und begehrt eine Neubewertung oder eine weitere Wiederholungsmöglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Frauen vor Brüder
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der seinen Freund B nach einem Streit mit einem Ast niederschlägt und später durch Strangulation tötet. Thematisiert werden dabei Fragen der Kausalität, objektiven Zurechnung, insbesondere bei Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf, sowie Mordmerkmale. Die Klausur richtet sich an Anfänger und verlangt eine umfassende Strafbarkeitsprüfung einschließlich etwaiger Konkurrenzverhältnisse.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.
Pagode im Zweitlack
Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1
Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.
Anfängerklausur: Displayschaden
Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.
Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus
Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Unternehmenskauf mit komplexen schuldrechtlichen und kaufrechtlichen Beziehungen, darunter Darlehens- und Regieumlageverträge. Es geht um die Klage auf Zahlung, Gewährleistungsausschluss und Fragen der subjektiven Klagehäufung sowie Prozessrecht, insbesondere perpetuatio fori. Der Sachverhalt bezieht sich auf Gesellschaftsbeteiligungen und korrespondierende Verpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.
Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub
Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Eine Villa im Außenbereich
Das Ehepaar G möchte im Außenbereich ein Wohnhaus errichten und erhält hierfür eine Baugenehmigung, nutzt aber den genehmigten Betriebsanteil nicht. Nach Jahren nimmt das Landratsamt die Baugenehmigung zurück, da das Wohnhaus nicht dem Maßstab des genügsamen Wohnens entspricht und eine Splittersiedlung befürchten lässt. G wehren sich gegen die Rücknahme, es folgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Erfolgsaussicht.
Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?
Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Der lustige Bob (Horrorclown)
In der Klausur werden strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Körperverletzung erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Qualifikation der Tat gemäß §§ 223, 224 StGB sowie mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr aus verschiedenen Perspektiven. Der Sachverhalt stellt typische Klausurprobleme des Strafrechts AT und BT dar.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einer Pkw-Reparatur im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrages und der anschließenden Probefahrt, insbesondere hinsichtlich Werklohnanspruch, Zurückbehaltungsrechte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen sowie dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht. Im Zentrum stehen Streitigkeiten um die Zahlung der Reparatur, die Herausgabe des Fahrzeugs zwischen Eigentümerin, Nutzer und Werkunternehmer sowie die Anwendung einschlägiger Schuldrechtlicher und Sachenrechtlicher Vorschriften.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt einen Rennrad-Unfall zwischen A und B mit vielfältigen Schadenspositionen (Personenschaden, Sachschaden, mittelbare Schäden, Schmerzensgeld, Anwaltskosten). Zu prüfen ist, ob A von B Ersatz sämtlicher aufgeworfener Schadenspositionen verlangen kann. Im Fokus stehen Problemstellungen des Deliktsrechts und der Schadenszurechnung; andere Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozial-, Straßenverkehrs-, Strafrecht) sind nicht zu berücksichtigen.
(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?
Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Glamping“
Im Mittelpunkt des Falls steht die X-GmbH, die auf ihrem Grundstück in Bochum mehrere modulare Glamping-Kabinen sowie ein Rezeptions- und Restaurantgebäude ohne Baugenehmigung errichtet. Die Bauaufsichtsbehörde verlangt von ihr den Rückbau der Anlagen wegen Verstoßes gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften. Nach Insolvenz der X-GmbH erwirbt K das Grundstück und möchte das Glamping-Konzept fortsetzen, sieht sich aber mit dem Rückbauverlangen konfrontiert. Zentrale Schwerpunkte sind die baurechtliche Zulässigkeit der Modulbauten, die Anforderungen an das Baugenehmigungsverfahren und die Wirksamkeit der bauaufsichtlichen Verfügung auch gegenüber dem Erwerber im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Was lange währt, ist doch nicht gut?
Die Klausur behandelt die baurechtliche Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im unbeplanten Innenbereich, die seit Jahrzehnten ohne Genehmigung betrieben wird. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Untersagungsverfügung, insbesondere unter den Gesichtspunkten des Ermessen der Behörde, Duldung/Verwirkung und Gleichbehandlung im Zusammenhang mit § 13a BauNVO und Art. 3 Abs. 1 GG.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend
Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.
Kinder auf der Straße
Die Klausur behandelt die Haftung der Aufsichtspflichtigen sowie das deliktische Haftungsregime, nachdem Kinder während eines Streits unbeaufsichtigt auf eine Straße geraten und zwei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Haftung aus dem Deliktsrecht und eventuell dem Schuldrecht entsteht, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und der Verletzung des Mindestabstandes im Straßenverkehr.