Klausuren
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Eine folgenreiche Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die zivilprozessrechtlichen Möglichkeiten der Beklagten gegen die Vollstreckung einer angeblichen Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Thematisiert werden Einwendungen wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit einer Forderung im Rahmen einer Einziehungsklage. Der Sachverhalt betrifft zudem die Auslegung der zugrundeliegenden Schuldverhältnisse, insbesondere hinsichtlich eines Darlehens und eventueller Aufrechnungsrechte.
Der 'Tornado'-Überflug
Die Klausur behandelt den Einsatz eines Tornado-Kampfflugzeugs zur Luftaufklärung über ein Protestcamp im Vorfeld eines G-8-Gipfels. Schwerpunktmäßig werden Fragen des modernen Grundrechtseingriffsbegriffs, insbesondere hinsichtlich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), und der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 PolG NRW, wobei Annahmen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Amtshilfeersuchen vorgegeben sind.
Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu einem geplanten Tötungsdelikt im Freundeskreis, dem Einsatz der Individual- bzw. Kollektivbeleidigung gegen einen Polizeibeamten sowie ein Aussagedelikt mit Alibi-Behauptungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Strafrahmenverschiebung nach § 28 StGB und der Abgrenzung von Beleidigungsformen.
Der minderjährige Stellvertreter
Die Klausur behandelt den Kauf von Prosecco durch eine minderjährige Stellvertreterin im Namen ihres Bruders. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Fragen der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit sowie von Angebot und Annahme im Zusammenhang mit einer invitatio ad offerendum. Es wird geprüft, ob und von wem der Getränkehändler Zahlung für die erworbenen Flaschen verlangen kann.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Klausur behandelt Ansprüche der Klägerin wegen einer Brandschädigung durch Wunderkerzen (Schadensersatz), rückständiger Wohnungsmiete sowie aufgrund eines Überbaus auf dem Grundstück 'Sonnenwiese'. Thematisiert werden insbesondere Haftung und Zurechnung, Anspruchskonkurrenz, Verjährung und die Voraussetzungen für einen Herausgabe- und Beseitigungsanspruch. Weiterhin relevant sind die sachliche Zuständigkeit des Gerichts und erledigende Ereignisse in der Prozesslage.
Winterfreuden?
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Niederlassungsfreiheit und die unionsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung sowie Anerkennung ausländischer Nachweise, hier am Beispiel eines britischen Arztes, der in Österreich praktizieren will. Geprüft wird die Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die ausschließlich österreichische Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung für Ärzte verlangt. Zusätzlich werden grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in der EU und zur Rechtssache Dassonville behandelt.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit wegen Vortäuschens von Eigenbedarf beim Abschluss eines Wohnraumvergleichs, den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters/Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit sowie der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen als Freundschaftsdienst deklarierten Reparaturauftrag sowie die anschließende Besitz- und Eigentumslage nach einer streitigen Übereignung des Porsches. Es werden verschiedene Ansprüche zwischen den Beteiligten aus Vertragsrecht und Sachenrecht geprüft, insbesondere Werklohnansprüche, Herausgabeansprüche sowie die rechtlichen Folgen der Übereignung an einen Dritten ohne Vertretungsmacht.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen einer negativen Feststellungsklage im Verwaltungsprozessrecht sowie die Auslegung des Begriffs ‚Bewachung‘ im Sinne von § 34a GewO. Anhand der Tätigkeit einer Home-Sitterin wird außerdem die Anwendung und Reichweite der Gewerbeordnung sowie das behördliche Einschreiten nach § 15 GewO thematisiert.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Beziehung mit schwerer Folge
Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.
* "Immer Ärger mit Opa
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Schuld- und Vertragsrecht. Thematisiert werden ein Verbrauchsgüterkauf mit Sachmängelgewährleistung und Beweislastumkehr, ein Hausnotrufvertrag mit der Frage nach Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Wirksamkeit eines 'Wunderheiler'-Vertrages. Zur Prüfung stehen insbesondere aktuelle kauf- und dienstvertragsrechtliche Fragestellungen.
80. Geburtstag mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert Ansprüche eines Metzgers gegenüber einer Kundin nach einer fehlgeschlagenen Bestellung. Im Grundfall steht dabei ein Tippfehler bei der Bestellung und ein Vertreter, der im Auftrag handelt, im Mittelpunkt. In der Abwandlung geht es um Sachmängelhaftung im Kaufrecht, insbesondere bei verdorbenen Lebensmitteln.
ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Die Klausur behandelt eine Zivilprozesssituation, in der ein Dritter mit einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) sowie ggf. einer verlängerten Drittwiderspruchsklage versucht, die Zwangsvollstreckung in bestimmte Gegenstände (u.a. Pkw, Konten, Computeranlage) abzuwehren. Es geht dabei um Fragen der Eigentumslage, Prozessstandschaft, Treuhandkonten, Pfändbarkeit sowie die Rolle des gutgläubigen Erwerbs und Verfahrensbesonderheiten wie einseitige Erledigung.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte anhand zweier Situationen: Zum einen entreißt der Student A seinem Kommilitonen B gegen dessen Willen einen Gesetzeskommentar, um Kopien anzufertigen; zum anderen erlangt A von dem Dealer C unter Vorspiegelung einer Gegenleistung Betäubungsmittel, ohne tatsächlich zahlen zu wollen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB mit Schwerpunkt auf Raub, räuberische Erpressung und Betrug.
Energieversorgung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.
Rote Karte für wen?
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
In dieser Fortgeschrittenenklausur ist zu prüfen, ob sich A durch das Aufheben und Verwenden eines verlorenen Schlüssels, das Öffnen eines Spinds und das Entwenden von Geld sowie einer EC-Karte, ferner durch Geldabhebung mit der Fremdkarte und die spätere Aneignung einer gefundenen Uhr strafbar gemacht hat. Es werden mehrere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Betrugs- und Fundunterschlagungsproblematiken angesprochen.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.
Hamburger Lehren
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen Bund und Land Berlin im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gegen ein Bundesgesetz zur Regelung polizeilicher Zuständigkeiten bei Großereignissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Gesetzgebungsformel, zum Gesetzgebungsverfahren sowie zur Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gesetz und seine Begründung verfassungswidrig sind und ob dem Berliner Senat ein Rechtsschutzbedürfnis zusteht.
* "Mit dem Handy auf der Flucht
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug unter besonderer Berücksichtigung der Zueignungsabsicht, prüft verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Aspekte der Sachbeschädigung. Zudem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Gerichtsbesetzung im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter und Mutterschutzvorschriften im Strafprozessrecht thematisiert.
Montgomerys Moneten
Die Klausur "Montgomerys Moneten" befasst sich mit komplexen Fallkonstellationen aus dem Hypothekenrecht und Darlehensrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Briefhypothek, Zwischenfinanzierung durch verschiedene Banken und Kettenzessionen. Im Mittelpunkt steht die Übertragung und Sicherung von Grundpfandrechten sowie bereicherungsrechtliche Fragen im Kontext mehrstufiger Finanzierungs- und Sicherungsabreden einschließlich Abtretungs- und Rangverhältnisse. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf Systemverständnis und anwendungsorientiertem Umgang mit Eigentum, Sicherheiten und bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Die Klausur behandelt die Frage des Strafklageverbrauchs nach europäischem Recht, insbesondere nach Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Im Fall wurde gegen einen polnischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren in Polen eingeleitet und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Problematisch ist, ob dies einer Strafverfolgung in Deutschland entgegensteht.