Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
ZJS 2018, 338 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.
Schwerpunkte
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- FeststellungsklageFeststellungsinteresse + Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung
- FeststellungsklageFeststellung über Annahmeverzug
- FeststellungsklagePositive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
- FeststellungsklageFeststellungsklage - Höhe des Streitwerts
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Großer Schadensersatz bei Teilleistung
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