Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
ZJS 2025, 478 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Beate Gsell, Andreas Freiwald
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
Schwerpunkte
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- FeststellungsklageFeststellungsinteresse + Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung
- FeststellungsklageFeststellung über Annahmeverzug
- FeststellungsklagePositive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
- FeststellungsklageFeststellungsklage - Höhe des Streitwerts
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
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