Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?
Examensklausur · ZJS 2018, 427 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Julian Kanert
Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.
Schwerpunkte
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- Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Zulässigkeit)
- RücktrittAusschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
- RücktrittAusschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog
- RücktrittVerwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
- RücktrittVerwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
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