Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt familienrechtliche Probleme rund um die Eheschließung zwischen Dörte und ihrer Nichte Claudia nach Erpressung durch ihren Bruder. Zudem ist die Frage nach der Wirksamkeit der Ehe, möglichen Anfechtungsgründen sowie vermögensrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Oldtimers zwischen Claudia und Emil zu prüfen.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Kanzlerwahl und der Ernennung durch den Bundespräsidenten, insbesondere im Kontext instabiler Mehrheitsverhältnisse und eines Kooperationsmodells (KoKo). In zentralen Fragen geht es um die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten, das Verfahren nach Art. 63 GG und die Möglichkeit eines Misstrauensvotums nach Art. 67 GG zur Regierungsbildung.
* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.
Die Klausur behandelt einen Kfz-Kauf, der von einer Vertreterin ohne Vertretungsmacht abgeschlossen wird, die weitere Abwicklung nach Genehmigung und Probleme bei Sachmängeln nach Übergabe. Zudem wird die Nacherfüllung und der Rücktritt beim Gebrauchtwagenkauf sowie ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag geprüft. Die Fälle beinhalten zudem Fragen zum Fristablauf, zur Sachmängelhaftung und zu prozessualen Fragen wie Versäumnisurteil und richtiger Klagepartei.
Dunkle Hautfarbe
Im Mittelpunkt des Aktenvortrags steht die Feststellungsklage eines deutschen Staatsbürgers mit dunkler Hautfarbe gegen eine polizeiliche Identitätskontrolle im Kölner Hauptbahnhof. Streitentscheidend sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Diskriminierung und der Ermächtigungsgrundlage des Bundespolizeigesetzes sowie der Grundrechte, insbesondere des Gleichheitsrechts gemäß Art. 3 GG.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines von der Stadt erlassenen Kartenverkaufsverbots für Gästefans im Zusammenhang mit einem Bundesligaspiel, bei dem wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen stattgefunden haben. Zusätzlich wird die Zulässigkeit einer Klage gegen ein sogenanntes Gefährderanschreiben geprüft, das ein Mitglied der Fanszene erhalten hat. Die Klausur thematisiert dabei Fragestellungen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, insbesondere Gefahrenabwehr, Zweckveranlasserhaftung und verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Bienchen summ summ summ
In dieser Fortgeschrittenen-Übungsklausur wird die Strafbarkeit des Hobbyimkers F geprüft, der zunächst auf Nachbargrundstücken seine entfleuchten Bienen verfolgt und dabei mehrere Straftatbestände verwirklicht. Die Schwerpunkte liegen neben der Prüfung zivilrechtlicher Rechtfertigungsgründe auf dem Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, der Versuchsstrafbarkeit sowie der Korrektur des Rücktrittshorizonts nach § 24 StGB.
Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension
B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.
Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander
Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.
Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Kontext des Rechts auf Vergessenwerden bei Fotos und Filmaufnahmen. Thematisiert werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Widerruf von Einwilligungen und Löschung personenbezogener Daten nach der DS-GVO. Es werden verschiedene Konstellationen zwischen privaten und beruflichen Beziehungen analysiert.
Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.
Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!
Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.
Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“
Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2
Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes, nach der die stärkste Partei im Bundestag zusätzliche Sitze erhält. Ferner wird der Antrag einer Landesregierung auf vorläufige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes geprüft. Im Mittelpunkt stehen Wahlrechtsgrundsätze sowie verfassungsprozessuale Fragen.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Die misslungene Hausarbeit
Der Fall behandelt die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine negativ bewertete universitäre Prüfungsentscheidung. Im Mittelpunkt stehen die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen, die ordnungsgemäße Besetzung des Prüfergremiums sowie die Reichweite und Zulässigkeit von Formalabzügen. Die Prüfung beinhaltet die prozessuale Vorgehensweise und Erfolgsaussichten des Kandidaten.
Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Frauen vor Brüder
Die Klausur behandelt einen Konflikt zweier Jugendlicher, der in einer Höhle eskaliert und mit der Tötung eines der Beteiligten endet. Im Mittelpunkt stehen Kausalität, objektive Zurechnung, Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf sowie die Prüfung von Mordmerkmalen. Die Strafbarkeit des Täters wird unter verschiedenen Gesichtspunkten des Strafrechts analysiert.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Im Mittelpunkt des Übungsfalls steht ein Schaden durch eine leicht fahrlässige Handlung eines Lehrlings während der Arbeitszeit. Thematisiert werden mögliche Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Ausbilder bei Unternehmensverkauf sowie die Haftung des Betriebsübernehmers und des bisherigen Inhabers. Betriebsübergang und Haftungsfragen nach Firmenfortführung werden angesprochen.
Pagode im Zweitlack
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Oldtimers, insbesondere Schadensersatz statt der Leistung wegen eines verspäteten Wertgutachtens, das Konkurrenzverhältnis von Gewährleistungsrecht und c.i.c./Anfechtung und die Haftung des Sachverständigen. Außerdem wird die Frage erörtert, ob und wie der Käufer oder ein Dritter nach einem Unfall(mangel) Schadensersatz verlangen kann.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.