Klausuren
3 KlausurenSchwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien
Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Neptune’s Navy
Im vorliegenden Fall geht es um eine völkerrechtliche Streitigkeit im Bereich des Seevölkerrechts zwischen Staaten. Zentral sind die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Schiedsklage nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ). Thematisch steht die Behandlung aktueller Rechtsfragen zur Piraterie im Vordergrund. Zudem wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßigen Aufbringens von Schiffen auf hoher See untersucht.
Ahabs Erbe
Die Klausur behandelt eine völkerrechtliche Streitigkeit zwischen den Staaten Ahab und Poseidonien über die Auslegung und Anwendung des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (IÜRW). Thematisiert werden insbesondere Fragen des völkerrechtlichen Klageverfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof, die mögliche Wirksamkeit von Vorbehalten sowie die locus standi und die Maßstäbe des IGH. Spezialwissen zum See- und Umweltvölkerrecht ist nicht erforderlich.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Valentin Schatz prüfen besonders häufig Einführung ins Völkerrecht (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).