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JurafuchsKlausuren

Anna Schimke

2 Klausuren im Portal
Universität Hamburg

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Kunst oder Leben

K, ein Künstler, nutzt Kameras in seiner Wohnung und eine Brillenkamera, um sein Leben und seine Umgebung per Livestream über die Plattform P-Scope öffentlich zu zeigen. Dabei werden auch die Wohnungen und das Verhalten von Nachbarin N gefilmt und übertragen, was zu ihrem Unmut und dem Vorwurf der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts führt. N verlangt von P-Scope als Plattformbetreiberin, die Ausstrahlung der Aufnahmen zu unterbinden und macht geltend, dass P-Scope für offenkundige Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeitsrechts, Datenschutzes, künstlerischer Freiheit und der Haftung von Plattformbetreibern für Nutzerinhalte.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Anna Schimke prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×), Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG) (1×) und Wiederholung (1×).