Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung
ZJS 2018, 599 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Alexander Hobusch, Lise Känner
Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.
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- Konkrete NormenkontrolleVorkonstitutionelles oder nachkonstitutionell erlassenes Gesetz?
- Konkrete NormenkontrolleWann ist die Vorlage entscheidungserheblich?
- Konkrete NormenkontrolleWann besteht ein Antragsgrund?
- Politische ParteienAbgrenzung Parteienverbot und Vereinsverbot
- Politische ParteienAusschluss der NDP von der staatlichen Parteienfinanzierung
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