Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.
Herr K und die Flut
Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.
Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner
Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.
Die lärmende Jugendherberge
Die Klausur behandelt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im unbeplanten Außenbereich und prüft die materielle Rechtmäßigkeit dieses Plans, insbesondere unter Lärm- und Nutzungsgesichtspunkten für angrenzende Wohngebiete. Im Zusatzfall wird die Antragsbefugnis eines Umweltverbandes im Normenkontrollverfahren bei einer Rüge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG erörtert.
Russischer oder deutscher Porsche?
Die Klausur thematisiert eine Sicherstellung eines gestohlenen Kraftfahrzeugs durch die Polizei und streitige Herausgabeansprüche zwischen einem deutschen Eigentümer und einem russischen Besitzer. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen nach bayerischem Polizeirecht sowie der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO zur Wahrung privater Herausgabeansprüche.
Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal
In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines von einer Hochschule ausgesprochenen Tätigkeitsverbots gegen einen beamteten Hochschullehrer aufgrund einer Schweinegrippeinfektion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verwaltungsakt, insbesondere zur Anfechtung mittels Widerspruch, zur Fristwahrung, zur materiellen Begründetheit nach dem Infektionsschutzgesetz und zur grundrechtlichen Zulässigkeit berufsbezogener Einschränkungen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Maßnahme und des IfSG mit dem Grundgesetz geprüft.
Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?
Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.
Übungsklausur: Europa ohne Grenzen
Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.
Zwischenprüfungsklausur ÖR Betreutes Wählen
Die Zwischenprüfungsklausur befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema 'Betreutes Wählen'. Im Mittelpunkt dürften wahlrechtliche Regelungen und die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Wahlen stehen.
Examensklausur ÖR Das nachträglich zerronnene Subventionsglück
Der Fall thematisiert examensrelevante Fragestellungen aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Rücknahme und dem Widerruf von Verwaltungsakten. Zudem wird die Problematik der reformatio in peius sowohl abstrakt erläutert als auch anhand eines Falles eingeübt.
Examensklausur ÖR Bankenabgabe
Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins
Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.
Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge
Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
Übungsklausur (Anfänger) ÖR Alkohol in der Schwangerschaft?
Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzliche Verpflichtung für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, Warnhinweise bezüglich der Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft anzubringen, Grundrechte – insbesondere die negative Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit – der betroffenen Unternehmen verletzt. Im Mittelpunkt steht die Analyse, ob die Warnhinweispflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff darstellt.
Alle Jahre wieder – Ein Weihnachtsmarkt-Fall
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage gegen die Stadt Offenbach. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Übertragung der Organisation und Durchführung des traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarktes auf einen privaten Betreiber zulässig ist oder gegen die kommunalen Selbstverwaltungsrechte gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verstößt. Der Kläger begehrt, dass die Stadt weiterhin selbst über Standplatzbewerbungen entscheidet.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur thematisiert die Frage, ob das Abstellen eines zum Verkauf ausgeschriebenen Pkw auf einem öffentlichen Parkstreifen eine Sondernutzung darstellt und ob eine entsprechende Verfügung sowie deren sofortige Vollziehung rechtmäßig sind. Der Antrag richtet sich gegen die Vollziehung dieser Verfügung und ist im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen. Zugrunde liegen Straßenrecht sowie öffentlich-rechtliche Vollstreckungsvorschriften des Landes NRW.
Black Jack
Die Klausur behandelt einen verwaltungsgerichtlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und einen Leinenzwang durch eine bayerische Verwaltungsgemeinschaft. Thematisiert werden die Zuständigkeit der Behörde, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit sowie Fragen des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt steht zudem der Umgang mit potentieller Gefahr durch einen als Kampfhund eingeordneten Hund.
Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten planübergreifenden Nachbarschutzes im Bauplanungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nachbarin W erfolgreich gegen eine Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf dem Nachbargrundstück vorgehen kann. Besonderes Augenmerk liegt auf Lichtimmissionen, dem bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter, Nachbarschutz, Klagebefugnis und etwaigen Formalia im Verwaltungsprozess.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.
Wildpark
Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wildpark-Großprojekts im Außenbereich nach § 35 BauGB, speziell die Privilegierung nach § 35 I Nr. 4 BauGB, und die verwaltungsprozessuale Vorgehensweise durch eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung des Vorbescheids. Der Fall beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zur Privilegierung, öffentlich-rechtlichen Belangen sowie dem Verhältnis von Bauvorhaben zu Flächennutzungsplan und Planungsbedürftigkeit.
Alles Gute kommt von oben
Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.