Öffentliches RechtJA 2010Fortgeschrittene
Kampfhundrentner
JA 2010, 199 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld
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JA
JA
2010 · 199
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2010, 199
Lösung
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In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Schwerpunkte
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)
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