Klausuren
1 KlausurJA 2010Fortgeschrittene
Kampfhundrentner
In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld prüfen besonders häufig Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).