Eva Marie Schnelle ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Staats- und Verwaltungsrecht. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigt sie sich mit verschiedenen Fragestellungen aus diesen Rechtsgebieten, wie etwa der Beteiligtenfähigkeit und dem Antragsrecht. Ihre Publikationsbeiträge erscheinen unter anderem in der Zeitschrift für das Juristische Studium.
Klausuren
1 KlausurÜbungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Eva Marie Schnelle prüfen besonders häufig Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Politische Parteien (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).