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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.047 Klausuren
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2

In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.

Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungsklageVerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Die Masern und das zwangsweise Schulfrei

Die Klausur behandelt allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht.

Christopher Klotz· JA 2016, 123· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Antiterrordatei

Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.

Maik Knaust· ZJS 2016, 219
VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Sex Sells in der Mönckebergstraße

Die Klausur behandelt Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizei- und Ordnungsrecht, Ermessensfehler.

Prof. Dr. Hermann Pünder, Daniel Mattig· JA 2016, 115· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenErmessen und VerhältnismäßigkeitLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Fraktionslos = rechtlos?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.

Der BundestagOrganstreitverfahrenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Ein Schuss ins Blaue?«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).

Ralf Poscher, Philipp Lassahn· JURA 2016, 1063
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.

Alexander Brade· JURA 2016, 923
VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzenGesetzgebungsverfahren+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 20162. Staatsexamen / Referendariat

Zwischen Berufsfreiheit und Ausbildungsmonopol – rechtliche Vorgaben für den Wechsel des Bundeslandes als Rechtsreferendar

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach dem Wechsel des Bundeslandes. Im Mittelpunkt stehen die Berufsfreiheit und die rechtlichen Grenzen des staatlichen Ausbildungsmonopols, insbesondere die Anforderungen an einen Wechselgrund gemäß Juristenausbildungsgesetz.

Lars Dittrich, Klaus Wiedemann· JURA 2016, 674
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitLandesrecht (bundeslandspezifisch)+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.

Jonas Hyckel· JURA 2016, 424
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Europarecht – Die Pkw-Maut

Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.

Europäische Integration+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Demonstration mit Hindernissen«

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.

Hermann Pünder, Anika Klafki· JURA 2016, 300
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ärger im Clubheim

Der Fall thematisiert das polizeiliche Betretungsrecht von öffentlich zugänglichen Räumen und entstehende Entschädigungs- sowie Amtshaftungsansprüche eines unbeteiligten Dritten. Im Mittelpunkt stehen eine Polizeikontrolle bei einer Clubfeier sowie die zivil- und polizeirechtlichen Folgen daraus.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Enteignender Eingriff+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2016Anfänger:innen

Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Kunstfreiheit des Grundgesetzes: Im ersten Fall geht es um die Indizierung eines literarisch gestalteten Romans durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Frage, ob sich der Verlag auf die Kunstfreiheit berufen kann. Im zweiten Fall sprüht ein Künstler Graffitis und wird dafür strafrechtlich verfolgt; auch hier steht der Schutzbereich der Kunstfreiheit im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung verlangt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kunst sowie den Abgrenzungen zur Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Sophie Lenski· JURA 2016, 35
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die Warnung

In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.

Simon Heetkamp, Dr. David Stadermann· JA 2015, 933· 300 Min
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Bon appétit!

Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit eines deutschen Verbots zum Verkauf von Gänsestopfleber auf einem Wochenmarkt an der französischen Grenze mit dem Europarecht. Im Mittelpunkt stehen insb. die Warenverkehrsfreiheit, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, die Bedeutung einschlägiger Richtlinien zum Tierschutz und das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 923· 120 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Schützt die Legehennen!

Die Klausur behandelt die Prüfung eines Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Legehenngesetz (LegHG). Thematisch im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch eine Fraktion im Bundestag sowie die verfassungsrechtliche Bewertung von Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot und Delegationsverbot im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens.

Abstrakte NormenkontrolleBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOUmweltrecht+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Politische ParteienFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Das Bundesverfassungsgericht+5 weitere
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