Klausuren
1 KlausurDie Warnung
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer politischen Vereinigung, sich gegen öffentliche Warnungen beziehungsweise Aufrufe des Oberbürgermeisters und der Stadt Düsseldorf zu Wehr zu setzen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung veröffentlicht wurden. Im Zentrum stehen Fragen zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen organschaftliche Äußerungen auf städtischen Kommunikationskanälen und auf einer Facebook-Seite des Oberbürgermeisters. Es sind insbesondere grundrechtliche und verwaltungsrechtliche Prinzipien, wie die Unparteilichkeit der Verwaltung, zu prüfen. Versammlungsrechtliche Vorschriften sind ausdrücklich nicht zu behandeln.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. David Stadermann prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (1×).