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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.

Semmelmayer, Bieber· JuS 2023, 1045
Aufrechnung
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.

Hoffmann, Wedemeyer· JuS 2023, 1039
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?

In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.

Bayer, Rauch· JuS 2023, 1033
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Satirikerin und einem Politiker, der sich durch ein satirisches Gedicht in seiner Persönlichkeit verletzt sieht. Nach gerichtlichem Verbot der weiteren Verbreitung erhebt die Künstlerin Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, ihre Kunstfreiheit werde verletzt. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat.

Schwamborn· JA 2023, 833· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

* "Der unliebsame Patient

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.

Silas Hengstberger, Vincent Breme· JA 2023, 808· 180 Min
Fristen und TermineMinderung & SchadensersatzMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.

Dr. Laura Krüger· JA 2023, 802· 120 Min
GeschäftsfähigkeitStellvertretungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.

Hattenhauer· JuS 2023, 954
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.

Kment, Borchert· JuS 2023, 948
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch

Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.

Hüther, Thiessen· JuS 2023, 937
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.

Köhl, Willms· JuS 2023, 931
Charakteristik und AbgrenzungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Campen für das Klima

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Protestcamp im Kontext des Klimastreiks, dessen Infrastruktur von einer behördlichen Auflage untersagt wurde. Gegen die Einschränkung des Camps durch die Behörde sowie das Urteil des BVerwG erheben sowohl ein deutscher Verein als auch eine französische Aktivistin Verfassungsbeschwerde. Es sind insbesondere Fragen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und des Deutschengrundrechts zu diskutieren.

Laura Sophie Ochner· JA 2023, 754· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge

Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.

Dr. Nina Schrott· JA 2023, 735· 120 Min
Computerbetrug (§ 263a StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau

In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.

Berneith, Göbbel· JuS 2023, 865
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2023Fortgeschrittene

(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen

Die Klausur behandelt Fragen rund um das Testamentsrecht, darunter die Wirksamkeit handschriftlicher Testamente, Widerruf und Ersatzerbschaft sowie die Erbenstellung im Fall wechselnder letztwilliger Verfügungen. Im zweiten Teil steht die Haftung der Eltern für Sorgfaltsverstöße bei der Ausschlagung einer Erbschaft ihres minderjährigen Kindes im Fokus.

Erik Schlereth, Katharina Starz· JA 2023, 725· 300 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner

Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.

Alexander Bechtel· ZJS 2023, 1339
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.

Bamberger, Behrend· JuS 2023, 858
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.

Wanninger· JuS 2023, 852
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBDie LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Ganz viel 'Flausch'

In dieser Anfänger-Übungsklausur des Schuldrechts AT geht es um einen Kaufvertrag über einen Schlafsack, der infolge eines Brandes während des Versands nicht beim Käufer ankommt. Thematisiert werden die wechselseitigen Ansprüche des Händlers und des Käufers, insbesondere Fragen der Unmöglichkeit, Schadensersatz und Gefahrübergang.

Hannah Christokat· JA 2023, 710· 120 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.

Bongartz, Hergenröder· JuS 2023, 845
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
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