Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima
Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Anfängerklausur – Staatsorganisationsrecht: Die sorgsame Kanzlerin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bundeskanzlerin berechtigt ist, die Gegenzeichnung eines verabschiedeten Gesetzes nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG zu verweigern, weil sie das Rederecht eines Oppositionsabgeordneten im Bundestag für verletzt hält. Die C-Fraktion fordert als Antragstellerin vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die verweigerte Gegenzeichnung ihr Recht auf Gesetzgebung verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Funktion und Reichweite der Gegenzeichnungspflicht, die Abgrenzung zwischen formaler und inhaltlicher Prüfungskompetenz der Exekutive im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bedeutung des Rederechts und dessen Ausgestaltung durch die Geschäftsordnung des Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem relevant ist der Schutz der Minderheitenrechte im parlamentarischen Verfahren sowie die Mitwirkungspflichten der Verfassungsorgane im Gesetzgebungsprozess.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.
Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage
F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels (MietenWoG) und behandelt dabei insbesondere Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie grundrechtliche Aspekte wie Eigentumsschutz und Vertrauensschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Land Berlin über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügte oder ob der Bund abschließend tätig geworden ist. Zudem wird geprüft, ob die Regelungen des Mietendeckels mit den Grundrechten, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, vereinbar sind.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Die Klausur behandelt isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den Nachweis strafrechtlicher Indizien wie Spontanäußerungen eines noch nicht Beschuldigten, Belehrungspflichten sowie Spuren und Abdrücke. Weiter ist die Zurechnung einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung insbesondere durch sogenannte Berufsretter zu prüfen. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Prüfung des Gefahrenverwirklichungszusammenhangs. Die Aufgabenstellung erfordert also eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Beweisführung, der Verantwortungszurechnung und dem Kausalzusammenhang im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Informationsanspruch des Parlaments
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dabei geht es insbesondere um die Auskunftsverweigerung wegen des Schutzes von Grundrechten Dritter sowie um die Auskunftsverweigerung aus Gründen des Staatswohls, etwa im Zusammenhang mit Beziehungen zu befreundeten Staaten und außenpolitischen Belangen. Zusätzlich werden die Grenzen und die Herleitung des Informationsanspruchs aus den einschlägigen Grundgesetzartikeln geprüft. Die Klausur setzt sich damit mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und staatlichen bzw. privaten Schutzinteressen auseinander.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
In der Zwischenprüfungsklausur wird ein gemeinsamer Angriff mit Baseballschlägern auf eine dritte Person sowie ein überraschender massiver Messerangriff einer Mittäterin thematisiert. Zentrale Probleme sind das mehraktige Geschehen beim Tötungsdelikt, der Mittäterexzess, die Zurechnung einer Erfolgsqualifikation und der Versuch bei Brandstiftungsdelikten. Die Fallfrage bezieht sich auf die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Mord, Körperverletzung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Windunfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der Versammlungsfreiheit im Kontext einer Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin. Im Mittelpunkt steht die Angemessenheit gerichtlicher Entscheidungen zu solchen Versammlungen, insbesondere der Konflikt zwischen Versammlungsthema und Privatheit der Betroffenen sowie das Einschüchterungspotenzial. Außerdem wird die Abgrenzung der Versammlungsfreiheit zur Meinungsäußerungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer spitz formulierten Meinungskundgabe analysiert. Kritische Erwägungen zur Wechselwirkungslehre und zur Machtkritik sind Teil der juristischen Bewertung.
Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)
A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.
Examensübungsklausur: Unter Strom
Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.
Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe
Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.
Das Riesenrad am Moselufer
Die Klausur behandelt den Kommunalverfassungsstreit einer Stadtratsfraktion, die sich gegen einen Ratsbeschluss wendet, mit dem die städtische Gewerbefläche am Moselufer erneut an den Betreiber eines Riesenrades verpachtet werden soll. Schwerpunktmäßig sind die Fragen der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage einer Fraktion, sowie die Fehlerfolgen bei Verstößen gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nach der Gemeindeordnung zu prüfen.
* "Hund ohne Maulkorb
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid der Stadt Passau, mit dem die Erlaubnis zur Haltung eines American Staffordshire Terriers aufgehoben wurde, nachdem der Halter die Auflagen (Leinen- und Maulkorbpflicht) missachtet hatte. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen gebundener Verwaltungsentscheidungen sowie Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten im Kontext des bayerischen Landesrechts.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“
Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa
Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.
Fortgeschrittenenklausur Verwaltungsrecht BT: Grundrechtseingriff durch staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde auf X
In dem Fall begehrt die Klägerin B, ein Mitglied des Choreoteams des 1. FC Köln, festzustellen, dass ein von der Polizei nach einem Fußballspiel auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichter Beitrag rechtswidrig war. Die Polizei hatte in dem Posting B namentlich erwähnt und unterstellt, sie habe durch das Überziehen von Regencapes eine Durchsuchung verhindern wollen. Streitentscheidend sind Fragen zum Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts, zur rechtlichen Grundlage polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO. Zudem ist die Abgrenzung zwischen schlichter Information und Eingriff in Grundrechte im Kontext der Gefahrenabwehr relevant.