Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Bäume, Blut und Bilder
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Beweisprobleme rund um die Zeugenaussage, insbesondere den Arztvorbehalt und das Zeugnisverweigerungsrecht (§81a StPO), sowie die Beweiserhebung durch Private. Außerdem wird die Täuschung des Vortäters durch einen Hehler und die damit verbundene Auslegung strafrechtlicher Tatbestände geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Anklageschrift und der Prüfung von deren Formalien. Die Beschäftigung mit diesen Themen bildet das Fundament der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft im Assessorexamen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Konkurrentenstreit
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Prüfungsmaßstab im Konkurrentenstreit nach Art. 33 II GG, insbesondere die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die Besonderheiten bei kommunalen Wahlbeamten. Weiter werden der Rechtsschutz in Konkurrentenstreitigkeiten durch den Bewerbungsverfahrensanspruch (Bestenauslese) und die Durchbrechung des Grundsatzes der Amtsstabilität bei überhasteter Ernennung sowie die Garantie effektiven Rechtsschutzes beleuchtet. Im Fokus stehen dabei die Anfechtungsklage in Verbindung mit der Bescheidungsklage, materiell-rechtliche Auswahlfehler und die Bedeutung einer angemessenen Wartefrist. Thematisiert werden zudem formelle Verfahrensfehler im Wahlakt wie etwa der Mitwirkungsausschluss.
Freiheit in km/h
In der Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen geprüft, das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Rechtsverordnung erlassen wurde. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Verletzung seiner Grundrechte, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie seiner Berufsausübungsfreiheit, und problematisiert den Schutz vor Selbstgefährdung durch den Staat. Zu untersuchen ist dabei auch die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung sowie die Eingriffsrechtfertigung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade
A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Der Kater und die Haubenlerche
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung der Nichtigkeit einer Allgemeinverfügung nach § 17 Nr. 2 TierSchG sowie der Umgang mit unbekannten Normen, die Angemessenheit einer polizeilichen Maßnahme unter Abwägung von allgemeiner Handlungsfreiheit und Art. 20a GG, insbesondere zeitliche Begrenzung und Befreiungsmöglichkeiten, und die formelle Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dabei werden insbesondere der Schutz von Tieren, das Verhältnis zu Grundrechten sowie die Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen behandelt. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit und Angemessenheit polizeilicher Eingriffe.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.
Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
Die Klausur behandelt das Legalitätsprinzip und seine Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip sowie die Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht. Sie vertieft die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (insbesondere Blutprobeentnahmen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) und stellt Bezüge zur juristischen Methodik her.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
In dieser Übungsklausur werden zwei komplexe Sachverhalte aus dem Zivilrecht behandelt. Im ersten Teil geht es um einen Autokauf durch eine Minderjährige, Stellvertretungsprobleme, einen möglichen gutgläubigen Erwerb sowie Bereicherungs- und Rückabwicklungsansprüche. Im zweiten Teil werden Ansprüche bezüglich einer wertvollen Taschenuhr geprüft, die nach dem Erbfall zu Unrecht veräußert und sodann zurückübertragen wird, mit Fokus auf das Eigentum und mögliche Herausgabe- oder Ersatzansprüche.
Anfängerhausarbeit: Punks auf Sylt
Im Mittelpunkt des Falls steht der Protestzug einer großen Gruppe von Punks auf Sylt, zu dem Demonstrierende aus dem In- und Ausland anreisen. Das Land Schleswig-Holstein organisiert zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Überwachungsmaßnahmen durch Militärhubschrauber und beschränkt den Bahnverkehr zur Identitätsfeststellung potenzieller Straftäter. Zugleich ruft die Innenministerin über Social Media Touristinnen und Touristen dazu auf, Sylt zu meiden, was zu wirtschaftlichen Einbußen bei lokalen Unternehmern führt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, staatliches Informationshandeln sowie Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Maßnahmen.
Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn
Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.
Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte
C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Ärger um die Fleischboutique
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Baurechts im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Fleischboutique. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Bewertung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie das behördliche Ermessen bei formeller Illegalität, insbesondere die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Frage nach milderen Mitteln. Zusätzlich wird die Niederlassungsfreiheit nach der Keck-Rechtsprechung thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse behördlicher Entscheidungsprozesse und europarechtlichen Aspekten im Bauordnungsrecht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht - Geld und Glaube
Im Zentrum der Klausur stehen die Verbandskompetenz der Gemeinde bei städtischen Zuwendungen an die örtliche Gemeinschaft, die verfassungsrechtlich abgesicherten Nebenziele sowie Fragen zur Verletzung der Religionsfreiheit, insbesondere die Plausibilisierung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen und die Wesentlichkeitstheorie. Zudem spielen Rechtfertigungsanforderungen des Gleichheitssatzes eine zentrale Rolle. Die Aufgaben verlangen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Es werden gemeinderechtliche Kompetenzen und administrative Pflichten im Kontext religiöser Konflikte und Gleichbehandlungsfragen behandelt.
(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz
Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann
In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbrauchsgüterkauf und Allgemeines Schuldrecht - Mal wieder ein Pferdekauf
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Transport eines Pferdes als erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne des § 475 V BGB sowie die Angebote des Verkäufers zur unentgeltlichen Abholung statt Vorkasse. Zudem wird die Auslegung des § 423 BGB über die Reichweite eines Erlassvertrags ausführlich geprüft. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob ein Pferd als austauschbare Sache gilt und die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung, insbesondere die Gleichstufigkeit der Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Die Kernprobleme liegen somit im Verbrauchsgüterkauf, im Vertragsrecht und in der Abwicklung komplexer Schuldverhältnisse.
'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion
Die Klausur behandelt Verfassungs- und Europarecht.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.